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Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten: Wehren Sie sich!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was tun bei Fahrerflucht des Unfallverursachers: Wir haben Tipps für Sie!
Was tun bei Fahrerflucht des Unfallverursachers: Wir haben Tipps für Sie!

Wie funktioniert bei Fahrerflucht eine Anzeige?

Der Bußgeldkatalog 2017 enthält viele mögliche Verstöße, die unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen. So gibt es Taten, die ausschließlich niedrige Verwarngelder verursachen. Ernsthafte Verstöße sorgen hingegen für hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Die Fahrerflucht beim Unfall mit einem Auto oder einem anderen Kraftfahrzeug gehört unzweifelhaft in die letzte Kategorie.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Infos zur Anzeige wegen Fahrerflucht. Welche Strafen erwarten den Täter? Welche Rolle spielt die Kfz-Versicherung bei einer Unfallflucht? Ist auch eine Anzeige gegen Unbekannt bei Fahrerflucht sinnvoll? Antworten auf all diese Fragen finden Sie hier!

FAQ: Anzeige wegen Fahrerflucht

Ich bzw. mein Fahrzeug wurde bei einem Unfall beschädigt, der Fahrer hat Unfallflucht begangen. Was kann ich tun?

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Im Idealfall können Sie das Kfz-Kennzeichen des Fahrers angeben. Im Notfall tut es auch eine Anzeige gegen Unbekannt.

Inwieweit ist die Anzeige einer Unfallflucht für die Versicherung von Bedeutung?

Nach einer Anzeige kann die Polizei den Unfallflüchtigen ermitteln. Dieser wird nicht nur strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Seine Haftpflichtversichung oder er selbst ist verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Ich bin mit einem Wildtier kollidiert. Muss ich den Wildunfall anzeigen?

Wenn Sie ein angefahrenes Wildtier liegenlassen, ist dies zwar keine Unfallflucht im Sinne des § 142 StGB. Aus Gründen des Tierschutzes sollten dennoch die Polizei informieren.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Sanktionen bei einer Anzeige wegen Unfallflucht

Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist im Strafgesetzbuch geregelt, genauer gesagt in § 142 StGB. Kommt es also zu einer Anzeige wegen Fahrerflucht, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Hinzu kommen oft auch noch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Dabei können Betroffene Fahrerflucht anzeigen, wenn sich ein Fahrer nach einem Unfall wie folgt verhält:

  • Er ermöglicht es nicht, dass andere Geschädigte Details zu seiner Person, seinem Fahrzeug und seiner Beteiligung am Unfall erfahren oder
  • er wartet nicht eine angemessene Zeit lang, bis alle involvierten Fahrzeugführer am Unfallort eingetroffen sind.
Die „angemessene Wartezeit“, die vom Gesetzgeber bei nicht anwesenden Fahrzeugführern verlangt wird, besitzt unterschiedliche Definitionen. Dabei sind nicht zuletzt der Unfallort, die Tageszeit und die Schwere des Unfalls entscheidend. Bei einem leichten Schaden reichen tagsüber durchaus schon 15 Minuten, in der Nacht eher 30 Minuten. Bei einem schweren Unfall sind sogar 90 Minuten angemessen.

Anzeigen richtig erstatten

Das Erstatten einer Anzeige wegen Fahrerflucht ist beim Parkschaden wie auch bei einem schweren Crash immer zu empfehlen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob das Kennzeichen des Unfallflüchtigen bekannt ist oder nicht. Stehen Sie in Folge einer Fahrerflucht als Opfer da, sollten Sie den Vorfall in jedem Fall der Polizei melden.

Ist bei Fahrerflucht das Kennzeichen des Täters bekannt, kann die Polizei schnelle Aufklärung leisten.
Ist bei Fahrerflucht das Kennzeichen des Täters bekannt, kann die Polizei schnelle Aufklärung leisten.

Denn auch eine Anzeige wegen Fahrerflucht, die gegen Unbekannt aufgenommen wird, hilft dem Betroffenen. Diese sorgt dafür, dass ein objektiver Nachweis darüber erfolgt, dass der Schaden am eigenen Auto durch ein anderes Fahrzeug verursacht worden ist.

Wollen Sie Ihren Kaskoschutz wahren, sollten Sie Fahrerflucht der Polizei melden, auch wenn Ihnen der Täter nicht bekannt ist. Dabei ist es lohnenswert, den Umkreis des Unfallortes auf Zeugen zu überprüfen. Diese können die Ermittlungen fördern und effektiv zur Aufklärung beitragen.

Die Rolle der Versicherung bei der Anzeige wegen Fahrerflucht

Neben der Anzeige wegen Fahrerflucht, die bei der Polizei aufgegeben wird, sollten Betroffene auch stets die zuständige Kfz-Versicherung informieren. Vorteile können sich dabei sowohl für Täter als auch Opfer ergeben.

  • Versicherungszahlungen für Geschädigte: Kann der Unfallverursacher ermittelt werden, zahlt die zuständige Haftpflichtversicherung die Schäden. Andernfalls können Betroffene aber auf den Kosten sitzen bleiben. Nur eine Vollkaskoversicherung übernimmt dann noch notwendige Zahlungen. Bei Personenschäden mit unbekanntem Verursacher können jedoch Hilfsmaßnahmen durch den Verein Verkehrsopferhilfe genutzt werden.
  • Versicherungszahlungen für Täter: Durch ein Urteil, das 2012 der Bundesgerichtshof gefällt hat (Az. IV ZR 97/11), ist es mittlerweile nicht mehr völlig ausgeschlossen, dass auch Unfallflüchtige Versicherungsleistungen erhalten. Dabei ist jedoch grundlegend vom Einzelfall und den Umständen des Unfalls auszugehen. Doch selbst, wenn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung Kosten übernimmt, kann diese später den Täter in Regress nehmen. Dieser muss dann einen gewissen Eigenanteil übernehmen, der durchaus bei 5.000 Euro liegen kann.

Je nach Sachlage kann es nach einer Anzeige wegen Fahrerflucht vorkommen, dass Versicherer sich weigern, Kosten zu übernehmen. Fühlen Sie sich in einer solchen Situation zu Unrecht abgewiesen, sollten Sie Hilfe bei einem Anwalt für Verkehrsrecht suchen. Dieser kann prüfen, ob die Versicherung nicht doch zahlungspflichtig ist. Ein Anwalt kann Sie darüber hinaus auch verteidigen, wenn Sie der Unfallflüchtige sind und die Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Sie gerichtet ist.

Schon gewusst? Das Entfernen von angefahrenen Wildtieren fällt nicht unter den Begriff der Unfallflucht. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht ist in diesem Fall also eher nicht zu befürchten. Sie sollten jedoch trotzdem den Unfall der Polizei melden. Andernfalls können Sie bei einem verletzten Tier der Tierquälerei bezichtigt werden. Auch hier ist es also nicht empfehlenswert, einfach weiterzufahren.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Brigitte G
    Am 7. November 2021 um 18:25

    Mir flatterte eine Anzeige ins Haus, dass ich im Juli einen Unfall verursacht hätte mit anschließender Fahrerflucht.
    Das Kuriose darin ist, dass ich dort seit dem 29.04.2021 nie mehr auf dieser Hauptverkehrsstraße geparkt oder gehalten habe.
    Grund: Kaum ca. 50 mtr. von meinem Wohnort entfernt wurde dort ein neuer Aldi-Supermarkt gebaut mit riesigem Parkplatz.
    Dort parke ich regelmäßig, wenn ich schwere Ware einkaufe (Wasser usw.)
    Für alle anderen Sachen bekam ich von meinen Kindern einen Einkaufstrolley geschenkt.

    Der Anwalt meinte nun, ich solle mich mit dem “Geschädigten”, dessen Angaben sich widersprechen, einigen.

    Sorry, das sehe ich nicht ein.
    Um bei den Worten meiner Vorschreiberin zu bleiben:

    Sprachlos!!!

  2. Ele
    Am 13. September 2020 um 11:11

    Guten Tag,
    ein Motorrad fuhr mich an. Sachschaden und physischer Schaden entstanen. Kennzeichen an die Polizei weitergegeben.
    Dennoch wurde das Verfahren eingestellt, weil Täter nicht ermittelt werden konnte bzw. dieser aussagte, er wäre noch nie in dieser Stadt gewesen….
    Sprachlos
    Gruß, Ela

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