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Unfreiwillige Fahrerflucht: Unfall nicht bemerkt – Was gilt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Schaden verursacht, ohne es wahrzunehmen

Die eigene Fahrerflucht nicht bemerkt: Welche Konsequenzen drohen?
Die eigene Fahrerflucht nicht bemerkt: Welche Konsequenzen drohen?

Es ist ein schöner Sommertag, Sie sind bester Laune und fahren mit dem Lieblingslied in voller Lautstärke nach der Arbeit mit dem Auto nach Hause. Weder ein Stau noch andere Widrigkeiten vermögen es, Ihnen die Stimmung zu vermiesen.

Doch als einige Wochen später ein Brief in Ihrem Briefkasten landet, der Ihnen eine Unfallflucht (umgangssprachlich auch Fahrerflucht genannt) vorwirft, glauben Sie Ihren Augen kaum. Immerhin müssten Sie es doch wissen, wenn Sie einen Schaden verursacht haben – oder haben Sie schlichtweg die Ihnen zur Last gelegte Fahrerflucht nicht bemerkt?

Gibt es so etwas wie eine unbemerkte oder angebliche Fahrerflucht überhaupt? Was droht Pkw-Fahrern, die beispielsweise ein anderes Auto angefahren, dies aber nicht bemerkt haben? Diesen und weiteren Fragen zum Thema geht unser Ratgeber auf den Grund.

FAQ: Unbemerkte Fahrerflucht

Mache ich mich wegen Unfallflucht strafbar, wenn ich den Unfall gar nicht bemerkt habe?

Eine strafbare Unfallflucht kann nur derjenige begehen, der vorsätzlich gehandelt, den Unfall also wahrgenommen und sich trotzdem unerlaubt entfernt hat.

Das heißt, ich kann mich darauf berufen, dass ich gar nicht vorsätzlich gehandelt habe?

Das kommt immer auf den jeweiligen Unfall an. Einige Unfallflüchtige nutzen dieses Argument als Schutzbehauptung, um einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu entgehen. Gerade bei schwereren Unfällen, z. B. mit großem Sachschaden oder gar Personenschaden ist die Aussage, nichts bemerkt zu haben, kaum glaubhaft.

Was kann ich tun, um mich nicht strafbar zu machen?

Bleiben Sie stets aufmerksam. Achten Sie auf ungewöhnliche Geräusche oder Bewegungen. Halten Sie in ggf. an geeigneter Stelle an und prüfen Sie das Fahrzeug und u. u. auch den Ort des Geschehens.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Fahrerflucht: Heißt „unbemerkt“ auch nicht bestraft?

Gedankenversunkenheit, lautstarke Musik – es gibt zahlreiche Faktoren, die dazu beitragen können, dass beispielsweise die Verursachung eines Parkschadens nicht wahrgenommen wird. Es ist daher nicht unüblich, dass die Fahrerflucht insbesondere beim Bagatellschaden nicht bemerkt wird. Doch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, wie es so schön im Volksmund heißt. Gilt dieser Leitspruch auch, wenn eine Fahrerflucht bzw. ein Unfall nicht bemerkt wird und die Polizei den Betreffenden nachträglich ermittelt?

Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Denn der in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) beschriebene Tatbestand setzt eben diese Wissens-Wollens-Komponente voraus. Haben Sie die Fahrerflucht nicht bemerkt, fehlt es üblicherweise an eben diesem Merkmal.
Bei großen Schäden wird es schwer zu beweisen, dass die Fahrerflucht nicht bemerkt wurde.
Bei großen Schäden wird es schwer zu beweisen, dass die Fahrerflucht nicht bemerkt wurde.

Problematisch ist jedoch, dass die Polizei und die Justizbehörden häufig davon ausgehen, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt, wenn ein Pkw-Fahrer angibt, die Verkehrsunfallflucht nicht bemerkt zu haben. Zumal mittels biomechanischer Gutachten etwaige Lügengeschichten auch in Windeseile entlarvt werden können. Gerade bei größeren Schäden wird es schwer sein, sich darauf zu berufen, die Fahrerflucht sei nicht bemerkt worden.

Stellt sich allerdings tatsächlich heraus, dass die Unfallflucht gar nicht bemerkt werden konnte, hat der Betreffende strafrechtlich nichts zu befürchten. Denn ein unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort ist entschuldigt. Um dies nachzuweisen, ist die Unterstützung von einem Rechtsanwalt zu empfehlen.

Vorsicht geht vor Nachsicht: Das sollten Sie tun

Damit es nicht dazu kommt, dass ein Fahrer einen Unfall nicht bemerkt und anschließend Fahrerflucht begeht, sollte er stets sehr aufmerksam sein. Ungewöhnliche Geräusche oder Bewegungen des Fahrzeugs können ein Indiz für einen Auffahrunfall oder Ähnliches sein. Halten Sie in einem solchen Fall an und überprüfen Sie das Kfz auf Schäden.

Stellen Sie auf dem heimischen Parkplatz fest, dass Ihr Fahrzeug neue Schrammen oder Dellen aufweist, sollten Sie umgehend die Polizei kontaktieren. Eventuell kam es zu einem Unfall und Sie haben Ihre Fahrerflucht nicht bemerkt.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Kein Kavaliersdelikt

Im Jahr 2015 wurden nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes 33.000 Fälle der Fahrerflucht — ob nicht bemerkt oder bewusst — registriert. Rund jede sechste Straftat im Straßenverkehr ging damit auf das Konto einer Person, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.

Trotz dieser relativen Häufigkeit handelt es sich bei weitem nicht um ein geringfügiges Delikt. Täter riskieren gemäß § 142 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Meldet sich der Delinquent innerhalb von 24 Stunden doch noch nachträglich bei der Polizei, kann ihm dies als tätige Reue strafmildernd zuerkannt werden. Vom Tisch ist der Straftatbestand damit aber nicht.

Neben dieser bereits recht empfindlichen Sanktionierung müssen Verkehrsteilnehmer zudem mit der Anordnung von Punkten in Flensburg, eines ein- bis dreimonatigen Fahrverbotes oder gar der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Letzteres kommt in der Regel insbesondere dann in Frage, wenn ein Fremdschaden von mindestens 1.300 Euro verursacht wurde.
Wurde die Fahrerflucht nicht bemerkt, hat der Betreffende keine strafrechtlichen Sanktionen zu befürchten.
Wurde die Fahrerflucht nicht bemerkt, hat der Betreffende keine strafrechtlichen Sanktionen zu befürchten.

Hinzu kommt, dass Betreffende — ausgenommen sie haben die Fahrerflucht nicht bemerkt — zudem von der Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Das heißt, dass sie die erbrachten Leistungen rückerstatten müssen. Zudem droht die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse, was höhere Mitgliedsbeiträge nach sich zieht.

Schäden am eigenen Wagen müssen außerdem selbst gezahlt werden und auch eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung wird einen Ersatz der vollbrachten Zahlungen verlangen.

Alles in allem drohen also vielfältige mehr als unangenehme Konsequenzen. Daher sollten Sie stets aufmerksam sein und sofort reagieren, wenn Sie in irgendeiner Weise in einen Unfall verwickelt werden. Haben Sie die Fahrerflucht jedoch nicht bemerkt und war Ihnen dies nachweislich auch unmöglich, sind diese negativen Folgen nicht zu erwarten. Allerdings sollten Sie hier am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht zur Hilfe holen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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23 Kommentare

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  1. Karla
    Am 19. Februar 2024 um 18:12

    Ich habe heute auf dem Supermarkt Parkplatz beim ausparken ein stehendes Auto leicht beschädigt. Leider habe ich das nicht bemerkt und bin weggefahren. Nach etwa einer Stunde stand die Polizei vor meiner Tür und hat mir von der Sache Kenntnis gegeben. An meinem Auto ist keinerlei
    Beschädigung zu sehen. Mit der Geschädigten habe ich mich dann sofort in Verbindung gesetzt und die Angelegenheit meiner Versicherung gemeldet. Mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen?

  2. Sophie L
    Am 23. Dezember 2022 um 14:54

    Ich bin bei meinen Großeltern losgefahren, ca 200m weiter als ich um eine Kurve ist mir aufgefallen, dass mein Seitenspiegel minimal eingeklappt bzw. verstellt war.
    Also habe ich am Seitenrand gehalten meinen Spiegel angesehen und keinen neuen Schaden feststellen können.
    Ich bin trotzdem nochmal in die Straße zurück und habe mir die Autos am Straßenrand genauer angesehen um eine touchierung auszuschließen. An keinem der Autos war etwas zu sehen.
    Ich bin davon ausgegangen, dass der Spiegel schon beim Parken verstellt worden sein muss. Da ich auch nichts bei der Fahrt gehört habe.

    Jetzt mache ich mir doch Sorgen dass da eventuell etwas kommt.

  3. Jasmin
    Am 22. Juni 2021 um 0:07

    Heute bin ich in einer engen Straße gefahren. Ein Auto vom Gegenverkehr machte etwas Platz und fuhr rechts in eine Lücke. Jedoch reichte der Platz nicht aus und ich traf mit meinem rechten Außenspiegel ein parkendes Auto an seinen linken Außenspiegel. So wie ich es sehen konnte wurde er vermutlich stark beschädigt. Ich blieb kurz darauf stehen weil ich dies bemerkte. Auch das Auto was mir Platz machte blieb noch stehen. Ich wollte einen Zettel mit meinen Kontakt Daten ans Auto klemmen. Da meinte der Zeuge, machen sie es lieber nicht, dann lieber Polizei rufen. Vor lauter Panik und Zeitdruck fuhr ich weiter. Und es war der größte Fehler den ich machen konnte. Das wurde mir nun klar.
    Die Polizei ist nun schon dran, da es den Zeugen gab. Ich tat vor der Polizei unschuldig, dass ich nichts bemerkt hätte aus lauter verzweifelung. Was soll ich nun tun?!!

  4. Gabriele
    Am 13. September 2019 um 13:36

    Habe ein Auto beschädigt ohne das ich es bemerkt habe. An meinem Auto war tatsächlich ein Schaden.Heute war die Polizei und meinte es war Fahrerflucht. nun geht die Sache weiter zur Staatsanwaltschaft…mit welcher Strafe muss ich rechnen

  5. Gaby
    Am 25. Juli 2019 um 14:16

    Hallo, ein Wohnmobilfahrer hat unser Garageneck gerammt und ist weg gefahren. Dies wurde von mehreren Zeugen gesehen und auch bei der Polizei angezeigt. Der Schaden beläuft sich auf ca. 500 EUR. Mit welcher Strafe muss der Verursacher rechnen? Droht Fahrverbot?

  6. Rüdiger
    Am 15. März 2019 um 2:37

    Hallo,
    ich hatte heute von meiner Versicherung eine Unfall Schadensanzeige mit dem Datum vor zwei tagen bekommen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich von einen Unfall nichts weiß. An meinem Fahrzeug ist auch keine Beule oder Fremde Farbe zu sehen. Wie soll ich mich verhalten? Soll ich zur Polizei gehen und fragen ob gegen mich wegen Fahrerflucht ermittelt wird?
    Kann es sich für mich negativ auswirken, wenn ich bei der Polizei nachfrage?

  7. K
    Am 6. Februar 2019 um 16:24

    Am vergangenen Wochenende rief mich mein Partner an, dass die Polizei vor der Türe stünde – ich hätte ein Fahrzeug beschädigt und mich dann vom Unfallort entfernt.
    Ich verstand die Welt nicht mehr, da ich nichts davon mitbekommen habe – in der benannten Umgebung bin ich allerdings tatsächlich um diese Uhrzeit gewesen.
    Ich sollte mich innerhalb einer Stunde auf den Weg zur Polizei machen – dort habe ich genau dies ausgesagt und mein Fahrzeug wurde auf Schäden an der besagten Stelle untersucht – an der Stelle befinden sich tatsächlich Schäden, allerdings gab es diese bereits beim Kauf (ein Foto existiert). Spuren von Fremdlack konnten ausgeschlossen werden und der Polizist vermerkte eben dies zusätzlich zu meiner Aussage. Außerdem sagte er, dass die Spuren auch generell nicht wirklich zum Schaden des Gegenparts passen würden.
    Heute erhalte ich eine E-Mail von meiner KFZ Versicherung, dass der Schaden durch den Halter des anderen Fahrzeugs gemeldet wurde und ich Angaben machen soll.

    Wie verhalte ich mich nun? Ich weiß nicht wann ich den Schaden verursacht haben soll und es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass es sich dabei um mein Fahrzeug handelte außer die Aussage der Gegenseite.

    Vielen Dank im Voraus

  8. Js
    Am 26. August 2018 um 12:38

    Hab beim rückwärts rausfahren aus einer Parklücke ein, hinter mir stehendes, Fahrzeug berührt. Habe den Aufprall nicht bemerkt, da ich in diesem Moment vom rückwartsgang in den ersten Gang gekuppelt habe und es dadurch einen Ruck gab, welcher vermutlich parallel den Aufprall verursachte. Dadurch habe ich den eigentlichen Anstoß nicht wahrgenommen. Kann ich deswegen trotzdem wegen Fahrerflucht belangt werden?

  9. Kerstin
    Am 11. August 2018 um 17:54

    Guten Tag hier meine Frage, mein Sohn bekam vor 2,5 Monaten Post, dass er Fahrerflucht begangen haben soll. Er hat direkt die Versicherung angerufen. Diese durften keine Auskunft geben zum Sachverhalt. Er hat dann sein Auto kontrolliert und konnte keinen Schaden erkennen. Letzte Woche war er nun bei der Polizei und es wurde ihm mitgeteilt, dass er beim vorbeifahren an einem anderen Auto den Tankdeckel beschädigt hat. Schaden € 470. Der andere Fahrer wäre ihn hinterher gefahren und hätte gehupt. Auch das hat er nicht bemerkt. Angeblich wäre er bei roter Ampel dann weiter gefahren. Bei der Polizei wurde er nun auch fotografiert, da der andere mitbeteiligte ihn erkennen würde. Er versteht die Welt nicht mehr und weiss nun nicht was auf ihn zukommt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 14:02

      Hallo Kerstin,

      da uns die genauen Umstände des Vorfalls nicht bekannt sind, können wir auch keine Auskunft zum Sachverhalt geben. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich diesbezüglich von ihm beraten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. D.m.
    Am 15. Juli 2018 um 16:34

    Spielt panik und angst bei strafentscheidung, ich hat keine weiteren grund um weg zu fahren nur angst und panik
    und wollte mir melden am nächster tag melden bei polizei.

    leider zu spät polizei hat sich gemeldet bei mir nach 10 minuten.

  11. Helgo
    Am 30. April 2018 um 14:31

    Ich bin mit einem Klein LKW -7,5t auf der Straße zu unserer Baustelle gefahren. Die Straße hatte rechts und links Parkstreifen welche lückenlos mit Parkenden Autos befüllt war. Der Gegenverkehr war gestaut, mit zum teil stehenden und langsam fahrenden Fahrzeugen. Dadurch war die Fahrbahn für mein Fahrzeug sehr eng. Ein PKW A. auf meiner Fahrspur parkte etwas mehr in in der Fahrbahn über die Weis gestrichelten Lienen hinaus. Ich fuhr weiter langsam an diesem PKW A. vorbei. Achtete dabei besonders auf die mir entgegenkommenden Fahrzeuge, da diese sogar zum Teil ihre Seitenspiegel in Anbetracht der enge eingeklappt hatten. In dem Spiegel über der Beifahrerseite konnte ich erkennen das ich mit dem Führerhaus unbeschadet am parkenden PKW A. vorbeigekommen bin. Jedoch streifte ich unbemerkt mit dem etwas nach außen stehenden hinteren Plastikkotflüge des LKWs den PKW A. auf der gesamten linken Seite. Mein Hauptaugenmerk war immer noch besonders auf der Fahrerseite. Dann hupte es 2mal. Im Rückspiegel konnte ich einen Rollerfahrer erkennen und jede menge angestauter Fahrzeuge. Da ich einen Schaden von vorn gesehen auf den PKW A. nicht erkennen konnte und der Plastikkotflügel de LKWs flexibel ist und sich immer wieder in die Ausgangsposition zurück bildet. Dachte ich das Hupen bedeutet ich solle endlich schneller fahren. Da vor mir auf meiner Fahrbahn ja alles frei war aber eng. Ich fühlte mich gedrengelt. Etwa 150m oder weniger als 1min. weiter, hielt ich an. Dies war auch die erste freie Stell der Straße mit Einfahrt. Der Haltepunkt war auch das Ziel. die Baustelle an der wir arbeiten. Der Rollerfahrer sagte mir was passiert wäre und rief die Polizei. Ich hatte den verusachten Schaden zum Zeitpunkt wirklich nicht bemerkt. Selbst wenn ich den Unfall bemerkt hätte, An der Unfallstelle konnte der Rollerfahrrer nicht an mir vorbeifahren und am LKW hätte ich noch nicht einmal die Tür öffnen können. Ist das trotz Dem Fahrerflucht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:05

      Hallo Helgo,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt Folgendes: “Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Denn der in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) beschriebene Tatbestand setzt eben diese Wissens-Wollens-Komponente voraus. Haben Sie die Fahrerflucht nicht bemerkt, fehlt es üblicherweise an eben diesem Merkmal.” Die Polizei geht aber oftmals davon aus, dass es sich dabei um eine Schutzbehauptung handelt. Aus diesem Grund sollten Sie sich bezüglich des weiteren Vorgehens von einem Anwalt beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Peppi
    Am 17. März 2018 um 18:48

    Hallo,

    ich bin heute mit meinem Kombi mit Anhängerkupplung, rückwärts aus einer Parklücke gefahren, hatte hinter mir kein Auto wahrgenommen, hatte laute Musik an und war, da ich noch weiter wollte etwas im Gedanken versunken. Beim rückwärtsfahren, sprang der Gang raus und ich hatte einen ziemlichen Ruck. dann bin ich in die nächste Ortschaft gefahren und habe auf einem anderen Parkplatz festgestellt, das meine Rücklampe zerstört ist. Ich dachte noch so, man bin ich jetzt jemanden auf dem ersten Parkplatz draufgefahren, bin sofort zurück, habe auf dem Parkplatz geguckt, kein beschädigtes Auto gefunden und dann nach Hause. Von dort aus habe ich sofort die Polizei gerufen und mitgeteilt, das ich das Gefühl habe, das ich ein Auto hätte kaschiert haben können. Dazwischen lagen ca.1,5 STD. Die Polizei meldete mir dann das tatsächlich ein Auto angefahren wurde. Die kamen dann und meinten das das mein Wgen gewesen sein könnte. da es von den Parkplätzen her hin kam. Ich habe denen alles so erzählt und der Polizist meinte das er keine Anzeige schreiben wolle, wegen Unfallflucht. Ich habe alles der Versicherung gemeldet und mich mit dem Beschädigten auseinandergesetzt, da der sogar noch in meiner Strasse wohnt, was wir bei der verspäteten Unfallanzeige herausbekommen haben. Später rief die Polizei noch mal an, das die doch eine Anzeige schreiben müssen, da der Schaden weit über 2500 EU gehen wird. Ich selbst habe nur eine kleine Schramme und ein halb kaputtes Rücklicht. Dazu sahen muss ich das es sich bei dem geschädigten Fahrzeug um einen kleinen niedrigen Peugeot Sportcoupe handelt, das man kaum im Rückspiegel sieht. Was droht mir nun und wann muss ich einen Anwalt nehmen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 16:03

      Hallo Peppi,

      wenn Sie juristische Hilfe benötigen, müssten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Kacper S.
    Am 28. Februar 2018 um 16:25

    Ich hätte mal eine Frage. Ich schilder Ihnen die Situation : Person XY versucht zu parken, dabei bemerkt sie, dass der Platz nicht ausreichend ist und fährt weiter einen anderen Platz suchen. Während dem Parken wo nicht ausreichend Platz war, wurde von einer dritten Person eine Fahrerflucht gemeldet da Person XY beim Parken ein parkendes Auto berührte doch bemerkte es nicht. Einige Tage später bekommt Person XY ein Brief von der Polizei und meldet sich direkt bei der Polizei. Das Auto des Opfers wurde beachtet doch das Auto der Person XY nicht, ob es sich wirklich um das Auto handelt, welches den Schaden verursachte. Nach einer Zeit wurde der Anhörungsbogen ausgefüllt und beschrieben, dass der Unfall nicht bemerkt wurde und deswegen die Person weg fuhr. Jetzt aber bekommt Person XY einen Brief vom Gericht mit einer Strafe von 900 Euro.
    Wie ist das möglich ? Was sollte jetzt getan werden ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 14:59

      Hallo Kacper,

      Sie sollten einen Anwalt aufsuchen, der Sie zum weiteren Vorgehen beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Käthe
    Am 17. Februar 2018 um 15:26

    Hallo.
    Ich habe beim rückwärts Ausparken auf einem Parkplatz ein Geräusch gehört. Ich bin mit meiner Tochter ausgestiegen und wir haben geschaut und keinerlei Schäden feststellen können. Aus diesem Grund sind wir nach Hause gefahren. Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Ein Unbekannter hat ein Zettel mit unserem Kennzeichen an dem beschädigten Auto befestigt.
    Ist das wirklich Fahrerflucht? Was kann ich tun? Hätte ich irgendwo einen Schaden vermutet, hätte ich natürlich die Polizei gerufen.
    Ich würde mich niemals unerlaubt vom Unfallort entfernen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 17:20

      Hallo Käthe,

      falls tatsächlich ein Schaden entstanden ist, handelt es sich in der Regel um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht). Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Else W.
    Am 5. November 2017 um 17:15

    Ich war mit meinem Auto ca. 200 m von meiner Garage entfernt, als sich mein linker seitenspiegel umklappte. Ich ar froh, dass nichts eiter passiert war als ds sich zwei seitenspiegel berührt haben. Nun habe ich eine Anzeige egen Fahrerflucht, Das ar doch keine Fahrerflucht.

    • Else W.
      Am 5. November 2017 um 17:18

      mein seitenspiegel klappte um, also haben sich wohl zwei spiegel berührt. <für mich war das kein unfall, trotzdem habe ich jetzt eine anzeige wegen fahrerflucht.

      • Else W.
        Am 5. November 2017 um 17:20

        mein seitenspiegel war nur umgeklappt, ds ist doch kein unfall, wieso jetzt fahrerflucht?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 27. November 2017 um 11:03

          Hallo Else,

          da es zu einer Berührung der beiden Fahrzeuge gekommen ist, besteht Grund zur Annahme, dass das andere Fahrzeug dabei beschädigt wurde. Aus diesem Grund wird Ihnen nun Fahrerflucht vorgeworfen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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