Menü

Der Polizei einen Unfall melden: Wann sollten Sie Hilfe anfordern?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Einen Autounfall melden oder nicht?

Zur Unfallaufnahme gehört auch die Befragung von Zeugen
Zur Unfallaufnahme gehört auch die Befragung von Zeugen

In den meisten Fällen ist es angebracht, der Polizei einen Unfall zu melden. Die Polizei hilft bei der Erstellung eines Unfallgutachtens, mit dem die Unfallschuld festgestellt werden kann. Das kann später für die Schadensersatzleistung der Versicherung oder bei einer Verhandlung des Unfalls aufgrund grober Fahrlässigkeit vor Gericht wichtig sein.

Doch muss man bei einem Unfall die Polizei rufen? Unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Wir klären Sie im folgenden über die rechtliche Lage auf.

Waren Sie in einen Unfall mit einem Polizeiauto verwickelt, finden Sie in unserem Ratgeber: “Unfall mit dem Polizeiauto: Befreit Blaulicht von der Haftung?” die passenden Informationen.

FAQ: Den Unfall bei der Polizei melden

Wann muss ich nach einem Unfall die Polizei verständigen?

Wenn Personen verletzt oder große Sachschäden entstanden sind, müssen Sie die Polizei verständigen.

Muss ich auch Unfälle mit Bagatellschäden der Polizei melden?

Nur, wenn der Besitzer des geschädigten Kfz nicht erscheint. Ausrücken wird die Polizei bei Bagatellschäden eher nicht.

Wann ist es ratsam, nach dem Unfall die Polizei zu kontaktieren?

Es kann für die Schadensregulierung von Vorteil sein, einen polizeilichen Unfallbericht anzufordern.

Video: Richtiges Verhalten beim Unfall

Video zum Verhalten bei einem Unfall
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in unserem Video.

Die Polizei übernimmt die Unfallaufnahme

Der Anruf bei der Polizeidienststelle ist nach einem Verkehrsunfall in der Regel nicht der erste Schritt. Zunächst sollte die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden; zudem ist es manchmal notwendig, dass die Unfallopfer durch Erste Hilfe und von Sanitätern versorgt werden.

Gerade wenn jemand schwer verletzt ist, hat die Versorgung der Opfer die höchste Priorität! Spätestens wenn deren medizinische Versorgung sicher gestellt ist, ist es jedoch angebracht, die Polizei zu rufen, sofern diese nicht bereits am Unfallort eingetroffen ist. Die Polizei nimmt dann eine Verkehrsunfallaufnahme vor.

Ablauf einer Verkehrsunfallaufnahme

Im Zuge der Unfallaufnahme sichern die Beamten die Beweise, indem Sie die beteiligten Fahrzeuge und deren Schäden, die Unfallstelle und Bremsspuren durch Fotos und Protokolle sichern. Die Kollisionspuren auf den beteiligten Fahrzeugen werden fachmännisch analysiert.

Polizei bei Unfall rufen und die Erstellung eines Unfallsberichts veranlassen

Nicht die vollständige Verkehrsunfallaufnahme erledigen die Beamten vor Ort; so müssen beispielsweise zur vollständigen Unfallrekonstruktion verschiedene Berechnungen durchgeführt werden, die letztendlich den Unfallhergang besser erklären können, oder die Befragung der Zeugen wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da diese nach einem Unfall nicht immer sofort vernehmungsfähig sind.

Einen Autounfall melden

Die Polizei sollte man nach jedem Unfall rufen, der über einen Bagatellschaden hinausgeht
Die Polizei sollte man nach jedem Unfall rufen, der über einen Bagatellschaden hinausgeht

Bei einer Kollision mit einem parkenden Auto ist der Geschädigte oft nicht anwesend. Um sich hier nicht der “Fahrerflucht” schuldig zu machen, sollten Sie eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten (mindestens 30 Minuten!). Trifft dieser nicht ein, müssen Sie den Autounfall melden – bei der Polizei. Diese kann den Fahrer des Autos ausfindig machen.

Unfall ohne Polizei – Versicherung zahlt nicht immer

Zur Schadensregulierung wird nach einem Verkehrsunfall die Kfz-Versicherung zur Kasse gebeten. Die Versicherung verlangt üblicherweise einen Unfallbericht, um die Höhe des Schadensersatz zu berechnen. Bei einem Autounfall ohne Polizei liegt kein offizieller Unfallbericht vor. Für die Versicherung kann dies ein Grund sein, die Leistungen zu drosseln.

Allerdings ist es bei kleineren Unfällen, die über einen geringen Sachschaden nicht hinausgehen, nicht zwingend erforderlich, die Polizei zu rufen. Wer gerade unterwegs ist und nicht abwarten kann, bis die Polizei eintrifft, kann auf die Meldung des Unfalls auf die Polizei verzichten, und wird trotzdem einen angemessenen Versicherungsschutz erhalten. Tauschen Sie unbedingt die wichtigsten Daten mit den Unfallbeteiligten aus. Diese bestehen aus:

  • Name und Anschrift
  • Versicherung sowie Versicherungsnummer
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs

Die Unfallbeteiligten sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen. Erst wenn diese Daten ausgetauscht sind, dürfen Sie den Unfallort verlassen. Neben dem Austausch der Personalien können Sie einen Unfallbericht verfassen, den beide Parteien unterschreiben. Vordrucke hierfür gibt es bei der Kfz-Versicherung.

Wenn einer der Unfallbeteiligten eine polizeiliche Unfallaufnahme wünscht, müssen Sie diesem Wunsch nachkommen.

Unfall ohne Polizei?

Bei einem großen Sachschaden und auch wenn es Verletzte oder sogar Tote zu beklagen gibt, müssen Sie nach einem Autounfall die Polizei rufen. Auch wenn der Verdacht besteht, dass einer der Fahrer vor der Fahrt Alkohol oder Drogen konsumiert hat, melden Sie den Unfall besser bei der Polizei. Wenn Streitigkeiten über die Unfallschuld entstehen, sollten Sie ebenfalls die Polizei alarmieren, so dass es später nicht zu Problemen bezüglich der Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung kommt. Nur bei Bagatellschäden am Auto – z.B. bei einem kleinen Kratzer im Lack – können Sie darauf verzichten, der Polizei den Unfall zu melden.

Unfall-Checkliste zum Download

Unfall-Checkliste zum Download

Gerne können Sie diese Checkliste zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Liste im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Einfach ausdrucken und ins Auto legen
  • Im Notfall schnell zur Hand

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (134 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Der Polizei einen Unfall melden: Wann sollten Sie Hilfe anfordern?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

41 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Feras
    Am 6. April 2021 um 20:09

    Wenn man auf der Straße, nicht im Auto hilft einem Fahrer zurückfahren, nur zeigen wie zurückfahren muss und der Fahrer macht einen Unfall, müssen beide Strafe bezahlen oder nur der Fahrer?

  2. Beni
    Am 5. Februar 2021 um 12:37

    Hallo,
    Wollte fragen ob man einen kleinen Schaden beim Unfallgegner selber bezahlen kann, obwohl man die Polizei nach dem Unfall gerufen hat? Also quasi sich es anders überlegt hat, wenn man Schuld hat.

  3. Maevin
    Am 14. September 2020 um 10:15

    Hallo liebes Bußgeld Team,

    Ich hatte gestern ein Unfall mit dem Motorrad. Jemand ist mit dem auto ohne zu blinken rechts abgebogen und ich bin dann in die seite gefahren. Hab den Spiegel und den radkasten leicht erwischt. Wir haben nicht die polizei gerufen, aber ich hab ihr meine kontaktdaten geben.
    Wollte bei der versicherung den schaden melden, die meinte wenn das so geringer schaden ist, dann soll ich das mit der person regeln.

    Jetzt die frage: Soll ich zur Sicherheit nochmal bei der Polizei ein unfall protokoll aufnehmen? Verflichtet mich das zu irgendwas? Bekommt die andere person das mit?

    Liebe Grüße und danke für die gute Arbeit!
    M.

  4. CJ
    Am 11. Juli 2020 um 3:02

    Anfang Mai wurde mein Auto beim Parken beschädigt. Ich habe mir angewöhnt Fotos von dem Ort zu machen wo ich parke, da ich es sonst vergesse.
    Auto geparkt, Fotos gemacht, VW hinter mir. Nächster Tag, VW weg, grösserer Scenic hinter mir und ich ein Stück vorgeschoben und der Scenic parkt förmlich in meinem Kofferraum. Ich habe Fotos gemacht, musste dann mein Kind abholen und war unsicher, ob ich jetzt zur Polizei soll oder nicht. Ich schrieb daraufhin Freunde inkl Foto an, die sagten unbedingt zur Polizei, das ist ja ne Frechheit und du weisst nicht wie doll er drauf gefahren ist.
    Ich also abends um 21:30 Uhr zur Polizei, aufgrund der Dunkelheit und Taschenlampe war eine Einschätzung erstmal schwierig und kaum etwas zu sehen. Ich soll morgen in eine Werkstatt fahren und es da genauer nachsehen lassen. Es wurde nur eine Notiz auf der Wache angefertigt. Der Schaden belief sich letztendlich auf über 1000€. Dann erfuhr ich, dass es sich um einen Dienstwagen handelt und wollte von dem Tatbestand der Unfallverkehrsflucht Abstand nehmen und aktualisierte den Vorgang bei der Polizei nicht weiter. Die Versicherung zahlte sofort, nachdem ich die vorher – nachher Fotos erwähnte. Ohne MwSt.! Nun forderte ich die MwSt nach, indem ich einen Kaufvertrag einreichte. Nun ist es auf einmal so, dass der Verursacher meint er wüsste von nichts, die Versicherung hat die Notiz der Wache angehangen aus der hervor geht das nichts zu erkennen sei und fordert das Geld zurück. Die Verkehrsdirektion hängt nun auch mit drin und müssen der Verkehrsunfallflucht nachgehen, weil sie Kenntnis von dem Unfall haben. Ich bin aktuell nicht mehr gewillt den Verursacher noch vor mehr Schaden zu bewahren, aufgrund seiner ‘ich weiss von nichts’ Haltung, es wurde ein hochoffizielles Gutachten erstellt, das ist der Versicherung ebenfalls zugegangen und sie haben keinen eigenen Gutachter geschickt.

    Ich habe die Forderung negiert und mit gerichtlichen Schritten gedroht, wenn sie mir nicht kurzfristig die Restsumme auszahlen.

    Kommen die mit sowas durch????

  5. Sarah G.
    Am 3. Juli 2020 um 19:37

    Hallo, ich bin gerade mit meinem Fahrradlenker gegen die Scheibe eines parkenden Autos gekommen und habe 2 kleine Kratzer verursacht.
    Die Halterin des Fahrzeugs saß im Auto.
    Ich bin nicht versichert!
    Sie hat auf Polizei verzichtet, wir haben lediglich unsere Daten ausgetauscht. Keine Fotos vom Schaden oder so.
    Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
    Ich habe vor lauter Aufregung gesagt ich wäre versichert.

  6. DamDam
    Am 9. Februar 2020 um 13:02

    Guten Tag, vielleicht hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir einen Tip geben.
    An einer abschüssigen Kreisstrasse in einer Schlucht verengt sich die Strasse von zwei auf eine Spur. Ich komme von oben und von unten kommt mittig auf der Strasse ein Transporter. Und hinter dem Transporter jede Menge PKW. d.h. mein Wagen und ich stehen frontal gegenüber. Um aneinander Vorbeizukommen, muss er der zwei Wagen zurückstossen. Ich steh abschüssig und schaue in den Innenspiegel/Aussenspiegel, schaue nach Hinten, sehe ich kein Auto und stosse zurück. Keine 50cm nach hintengestossen, rums es kracht und ich fahre einem flachen RS5 Audi, der aus meinem SUV der duch sein Bauform höher ist, schlichtweg nicht zu sehen war. Ich steige aus, und die Schuldfrage ist eingeutig, aber das Auto hinter mir haben weder ich noch mein Beifahrer gesehen. Ok, wir räumen die Unfallstelle, der Geschädigte und ich sind uns komplett bei allem einig. Da ich einen Leasingwagen habe, muss ich den Unfall zumindest polizeilich melden. Ich rufe an bei der Polizei, und sage, kein Personenschaden, Geschädigter und ich sind uns komplett einig, wir haben den Unfallort verlassen und es muss keine Polizei kommen. Am anderen Ende sagt die Stimme, dann nee, bleiben Sie Bitte an Ort und Stelle es kommt eine Streife, ich wiederhole nochmal, dass es unnötig ist, da alles klar ist. Nein, der Notrufdiensthabende sagte nein, Sie warten da bis die Polizei kommt. Der Geschädigte und ich schon völlig gernevt, da es ca. 40 Min. dauerte bis die Polizei kam. Mit völlig mieser Laune stiegen zwei junge Polizisten aus. Wir haben kurz den Vorgang geschildert, was passiert war. Der junge Polizist antwortet gleich, kostet 100 Euro und einen Punkt, Sie sind nicht sorgsam Rückwärttsgefahren. Ich erkläre, dass ich sehr wohl sorgsam zurückgestossen bin, das Auto aber aufgrund des gefälles nicht zusehen war. Das hat Ihn überhaupt nicht interessiert. Und dann kam der Hammer. Sagt der Polizist, wenn Sie uns rufen, müssen wir kommen und dann wird auch Fehlverhalten sankitioniert. Ich habe dann gesagt, Moment Herr Polizist, ich habe extra gesagt, es muss niemand kommen, d.h. ich habe Sie nicht gerufen, Ihre Kollegen wollten dass Sie kommen! Dann schaute er etwas verdutzt und sagte Ok, er würde dass Prüfen. Mein Anruf bei der Polizei wurde ja sicher aufgenommen. Ich wollte mit Absicht nicht, dass die Polizei kommt, die wollten selber kommen, kann ich die Strafe noch irgendwie jetzt abwenden? Danke Hinweise.

  7. C.
    Am 16. November 2019 um 17:39

    Guten Tag,
    Ich hätte eine frage ,und zwar ich hatte gestern ein Verkehrsunfall jemand ist ohne zu blinken links rübergezogen und reingefahren . Ich habe eine Zeugin sie ist zufällig eine polizistin und hat den unfall gesehen und ist auf meiner seite das ich in recht bin. Doch was meine sorge ist der andere autofahrer streitet das ganze ab und sagt etwas ganz anderes. Er meinte dan auch das er ein zeugen hatte. Der zeuge wurde aber nie gesehen er war garnicht da. Besteht für ihn dan auch eine Chance ein recht zu bekommen, den er könnte sich ja irgend ein zeuge nehmen der auch auf seiner seite ist.

    Danke schom mal im voraus

    Mit Freundlichen grüßen

  8. Julia
    Am 15. Oktober 2019 um 7:23

    Gestern nach der Arbeit in der Bürogarage hat unser Nachbar mit einer Tür seines Autos an meiner Tür gekratzt und etwas Farbe von seinem Auto hinterlassen. Ich war in diesen Moment an meinem Kofferraum und eine Kollegin war an ihrem Auto, und ein Knall haben wir beider gehört. Ich habe gedacht, dass es bei meiner Kollegin war. Sie hat aber gesehen, dass unser Nachbar Kartons auf dem Rücksitz gelegt hat und mit seiner Tür hat’s geknallt. Da es zwischen Autos sehr eng war, habe ich gewartet, bis der Nachbar in sein Auto einsteigt. Der Nachbar war sehr schnell mit seinem Auto weg. Und ich habe direkt diesen schwarzen Streifen mit tiefen Kratzer an meiner Tür gesehen. Polizei habe ich nicht gerufen. Wie soll ich jetzt am besten weiter vorgehen?

  9. Awad
    Am 27. Mai 2019 um 3:14

    Wenn Sie mich nicht verstehen, versuchen Sie es bitte mit der englischen Version

    Ich hatte einen Unfall mit meinem Fahrrad von einer Woche mit einem Auto und ein sehr kleiner Kratzer trat im Auto von unten auf.
    Die Polizei kam und sagte, dass Sie gesund waren, wir sagten ja.
    Der Polizist sagte, okay, das Kratzen wird von der Versicherungsgesellschaft bezahlt. Ich sagte ihnen, dass ich nicht weiß, ob ich versichert bin oder nicht. Sie sagten, ok, fragen Sie bei Ihrer Arbeit.
    Sie sagten dem Besitzer des Autos, er solle ein Foto zu meiner Identität machen, und es wurde kein Bericht geschrieben, weder in Ordnung noch sonst etwas, und die Polizei ging hinaus.
    Ich spreche kein Deutsch, also habe ich mit einem Freund gesprochen, bis wir den Autobesitzer getroffen und das Problem behoben haben.
    Mein Freund erzählte mir, dass er die gleiche Art von Auto hatte und dass dieses Kratzen aufgrund seiner Erfahrung nicht von meinem Fahrrad stammte und dass ein solcher Kratzer 30-50 Euro kosten würde
    Ich habe dem Autobesitzer angeboten, ihm 50 Euro zu zahlen. Er lehnte ab und sagte mir, er wolle 200 Euro und er würde vor Gericht gehen.
    Ich bin erst seit 6 Monaten in Deutschland und weiß nicht, was ich tun soll und kann ohne Polizeibericht vor Gericht gehen
    Kann er jetzt einen weiteren Bericht bekommen, aber die Polizei hat mich nicht gebeten, eine Geldstrafe zu zahlen oder mir oder ihm in der Unfallzeit irgendwelche Berichte zu geben?
    ——————————————————————————————————————

    I had an accident with my bike from a week with a car and a very small scratch occurred in the car from below
    The police came and said that you were healthy, we said yes.
    The policeman said okay, this scratching is being pay by the insurance company. I told them that I do not know if I have insurance covering or not. They said ok ask in your work.
    They told the owner of the car to take a photo to my identity and no report was written, fine or anything, and the police went out.
    I do not speak German so I talked to a friend until we meet the car owner and fix it.
    My friend told me that he had the same type of car and that with his driving experience this scratching was not from my bike and that such a scratch would cost 30-50 euros
    I offerd the car owner to pay him 50 euros. He refused and told me he wanted 200 euros and that he would go to court.
    I’m in Germany from just 6 months and I do not know what to do and can he go to court without a police report
    Can he get another report now, but the police did not ask me to pay a fine me or give me or him any reports in the accident time?

  10. claudia
    Am 25. Mai 2019 um 12:13

    Hallo,

    Ich wäre froh wenn ich hier ein paar tips bekomme :).

    Mir ist folgendes passiert.
    Ein altes Ehepaar stand vor mir, wir waren im Linksabbieger Vorgang.
    Alle Autos (nur 2 Taxis vor dem alten Ehepaar) biegen ab, ich fahre an so wie das Ehepaar Vormir , plötzlich bremst der alte Mann. Ich bin anscheinend reingefahren warum ich mir jetzt so unsicher bin. 1. ich habe nichts vom auffahren gemerkt. Jedoch nach dem der Mann aussteigt denke ich Mist jetzt ist etwas passiert. Ich sage fragend bin ich Ihnen reingefahren denn bevor ich überhaupt geguckt habe hab ich dummerweise einen Satz zurück gemacht, also bin ein Stück zurückgefahren, ohne zu schauen. Ich war einfach schockiert war mein erster Unfall.
    Da wir auf einer großen Kreuzung standen am Potsdamer Platz hab ich sofort gesagt wir müssen den Ort hier räumen, wir fahren an die Seite. Der alte Mann wollte keine Polizei er sagt naja sie sind mir reingefahren das is Fakt. Sorry das ich einfach gebremst habe, sag ich ja davon kann ich mir auch nix kaufen ( ich dachte nur Mist ich hab einfach zuwenig Abstand gehabt,ich bin eh schuld ).
    An meinem pkw vorne dachte ich einer Art Beschädigung zu sehen, was nach dem putzen sich als Rest Vogelkacke herausstellte. Ich hab am Unfallort versucht so gut wie möglich Fotos zumachen von dem Schaden des alten Ehepaares und ja jetzt denke ich mir selbst mit meinem Kennzeichen ( ausplastik ) hätte ich nicht so einen glatten waagerechten Kratzer reinbekommen der nach unten tiefer wird und neben diesen jeweils 1 kleine Beule. Auch ist der Schaden jetzt nach meines Wissen viel zu weit unten und ich hab ausgesagt kein Schaden an meinem Auto . Vll war der Schaden schon da und der hat das mit Absicht gemacht ?! Seine Frau wollte alles von mir haben der Mann wollte aber die ganze Zeit nix keine Polizei keine Versicherung Nummer seine Frau hatte nix zumelden.. das klären wir schon sagt er…Ich dachte nur ok ich war immernoch etwas Nebenmir. er hat nur meine allgemein Personendaten mitgenommen. Heute eine Woche später schreibt er, seine Werkstatt hätte jetzt alles angeschaut ( denke er hat kostenvorschlag) und er bräuchte jetzt Versicherung. So ich wollte jetzt erstmal meine Versicherung Bescheid geben. Aber was mich aufregt er bremst einfach ohne Hindernis alle Auto sind per grünen Pfeil losgefahren, ich als leie dachte sofort ich bin schuld. Nee mein Mann sagt nein der Opi ist schuld er hätte nicht einfach ne gefahrenbeemsung machen dürfen. Ich will den Fehler nicht auf meinen Schultern tragen aus Prinzip. Ich habe aber keine Möglichkeit soviel Geld zu bezahlen, für Gutachter und Anwalt weil ich auch keine rechtschutz habe. Was denken sie ? Danke im Vorraus. Ein Protokoll würde vll er noch ausfüllen wenn ich ihn drum bitte,so war er ja ganz nett.

  11. Georgia
    Am 17. September 2018 um 11:46

    Mein richtig auf der Straßenseite geparkter PKW ist vorne links angefahren worden. Da ich nicht vor Ort war, hat die Unfallverursacherin die Polizei gerufen – die wiederum hat den Unfall aufgenommen und mir einen Zettel an der Scheibe hinterlegt.
    Am nächsten Tag hab ich es meiner Versicherung gemeldet.
    Und jetzt kommt der Hacken:
    die Unfallverursacherin streitet alles ab und ihre Versicherung will nicht zahlen. Mein Anwalt meint, dass der hinterlegte Unfallzettel (den ich postalisch erhalten hab) nicht vor Gericht akzeptiert wird und ich beweisen muss, dass mein Auto keinen Vorschaden hatte. Gutachten ist natürlich auch gemacht worden.

    Kennt sich jemand mit so einem Fall aus?
    Was kann ich da machen?

    Herzlichen Dank im Voraus :-)

  12. Enes
    Am 9. September 2018 um 13:12

    Guten Tag,
    Ich hatte am 14.02.2017 einen Verkehrsunfall, wo ich die Vorfahrt missachtet habe. Ich erkenne meine Unfallschuld an. Und bei dem Unfall wurde ein Straßenschild beschädigt. Jetzt verlangt die Stadt Freudenstadt von einen von über 600€ zu bezahlen. Denn ich habe schon einen Betrag von 200€ oder so schon für die “Straftat” gezahlt.
    Ich sehe es gar nicht ein diesen Betrag zu zahlen. Übernimmt nicht die Versicherung solche Sachschäden?

    Noch einen schönen Sonntag.

  13. Jan
    Am 19. Juli 2018 um 12:05

    Ich bin neulich von einem Mietwagen angefahren worden.
    Mein Auto parkte am Straßenrand und der Wagen streifte ihn.
    Die Schuldige meldete sich sofort bei mir und gab den Schaden zu. Wir riefen die Notfallnummer der Vermietung an und meldeten den Schaden. Wir haben viele Fotos gemacht und alle Daten ausgetauscht. Auch einige Nachbarn standen dabei.
    Da es nur ein Blechschaden war und alles geklärt schien, haben wir die Polizei nicht gerufen, wir sind aber auch nicht dazu aufgefordert worden.
    Weil wir aber die Polizei nicht gerufen haben, will die Versicherung nun nichts zahlen und die Schuldige soll alles übernehmen!
    Darf sowas sein? Kann man dagegen klagen oder so? Sie kann das finanziell absolut nicht tragen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 10:05

      Hallo Jan,

      da die Dame wohl die Alleinschuld trägt, ist der Schaden eigentlich von Ihrer Versicherung zu begleichen. Setzen Sie sich nochmal mit dem zuständigen Versicherer auseinander, da wir an der Sache auch nichts ausrichten können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Simone W.
    Am 20. März 2018 um 6:55

    Guten Tag meine Tochter 14 wurde Donnerstag nach der Schule beim überqueren der Strasse zum Bus (sie hatte wohl auch nicht richtig geschsut) von einem Auto leicht angefahren. Der Fahrer hab ihr lediglich seine Handynummer. Sollen wir den Vorfall noch bei der Polizei melden? Sie hat doch bestimmt eine Mitschuld? Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:02

      Hallo Simone W.,

      wenden Sie sich zur Einschätzung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Steve
        Am 7. Juni 2018 um 14:13

        Unter Umständen hat sich der Fahrer der Unfallflucht schuldig gemacht.

        Wenn man ein Kind anfährt sollte man immer die Polzei rufen oder mit den Eltern des Kindes Kontakt aufnehmen.
        Das gilt auch dann, wenn das Kind erklärt, dass ihm nix passiert sei.

        Ich bezweifle, dass es genügt, wenn der Autofahrer nur seine Handynummer angibt.

  15. Peter
    Am 21. Januar 2018 um 20:35

    Auch bei einem vermeintlich kleinen Blechschaden sollte man die Polizei rufen, z. B. bei einem Parkrempler, bei dem man den schuldigen Fahrer nicht ausfindig machen kann, oder wenn dieser seine Schuld bestreitet.

    Einem Bekannten ist folgendes passiert:
    Als er früh zu seinem parkenden PKW kam, stand ein Transporter eines Handwerkers (mit Firmenname u. Telefonnummer als Aufdruck) direkt ohne jeglichen Abstand an der vorderen Stoßstange des PKW.

    Da er schnell auf Arbeit musste und den Fahrer nicht ausfindig machen konnte, hat er Fotos von beiden Wagen gemacht und einen Zettel mit seinen Daten unterm Scheibenwischer des Transporters hinterlassen. Nachdem er ein kleines Stück nach hinten gefahren war, konnte er von außen nur sehen, dass sein Nummernschild leicht verbeult war (auch davon machte er Fotos), ansonsten waren keine Schäden (wie Dellen, Lackspuren o. Kratzer) zu sehen.

    Am selben Tag hat er dann bei der Firma angerufen und nach dem Fahrer des Transporters gefragt. Dieser meinte, er habe nicht bemerkt, dass er beim Einparken gegen den PKW gefahren sei, und mein Bekannter solle ihm die Fotos per E-Mail schicken und falls es einen Schaden gibt, einen Kostenvoranschlag von einer Autowerkstatt zusenden.

    Mein Bekannter hat dann seinen PKW in einer Autowerkstatt begutachten lassen. Es stellte sich heraus, dass ein Schaden von ca. 1000 € (!) entstanden war (Risse unter der Stoßstange in mehreren Teilen), welcher von außen nicht sichtbar war. Er schickte dem Transporter-Fahrer die Fotos u. den Kostenvoranschlag.

    Daraufhin weigerte dieser sich, den Schaden zu bezahlen und schrieb ihm sinngemäß: „Sie behaupten, dass ich gegen Ihren Wagen gefahren wäre. Doch dafür haben sie keinen Beweis. Den Fotos nach kann es doch genauso gut sein, dass Sie gegen meinen parkenden Transporter gefahren sind.“

    Es stand also Aussage gegen Aussage. Für den Parkrempler, der wahrscheinlich zeitig früh im Dunkeln stattgefunden hatte, konnte mein Bekannter auch keine Zeugen ausfindig machen. Daher blieb mein Bekannter auf dem Schaden sitzen.

    Wenn er die Polizei gerufen hätte, dann hätte diese wahrscheinlich feststellen können, wer gegen wen gefahren ist (z. B. wenn der Motor des Transportes noch warm ist und der des PKW kalt).

  16. Laura
    Am 10. November 2017 um 19:44

    Hallo,

    mich hat kürzlich eine Dame etwas unsanft vom Fahrrad geholt, als sie rechts abgebogen ist, offenbar ohne zu schauen, ob jemand vom Fahrradweg kommt. Mir ist zum Glück ausser ein paar Schürfwunden und blauen Flecken nichts passiert, aber mein Fahrrad musste ich für knapp 100,- reparieren lassen.
    Am Unfallort zeigte sich die Dame einsichtig, hat sich entschuldigt, mir ihre Karte gegeben und mich sogar noch zur Uni gefahren. Ich stand leider nach dem Unfall total neben mir und hab das Angebot einer Passantin, sie würde als Zeugin für mich aussagen, nicht angenommen.
    Als ich mich später bei der Unfallverursacherin meldete, wollte sie es plötzlich nicht mehr ihrer Versicherung melden, sondern selbst zahlen. Ein paar Tage später wollte sie dann nur noch die Hälfte des Betrages zahlen und versuchte mir einzureden, ich hätte Mitschuld gehabt. Ich fürchte, sie wird gar nichts zahlen.
    Kann ich da irgendwas tun? 100 € sind für mich als Studentin leider keine peanuts.. :/

    Vielen Dank und liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 11:32

      Hallo Laura,

      da beim Unfall die Polizei nicht gerufen wurde und somit kein offizieller Unfallbericht existiert, sieht die Sache nicht sehr vorteilhaft aus. Möglicherweise können Sie eine Rechtsberatung (eine studentische o.ä.) konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Diana
    Am 30. Juni 2017 um 8:18

    Hallo hätte da mal eine Frage. Hatte gestern einen Autounfall. Uns ist jemand aus der Nebenstraße seitlich ins Auto gefahren. Der Unfallverursacher rief die Polizei. Wir haben den Unfallort so gelassen bis die Beamten eingetroffen sind. Als der Herr Polizist Ausstieg fragte er warum wir nicht schon die Autos von der Straße geschoben haben und noch nicht die Autoteile vom Aufprall von der Straße geträumt hätten. Fotos macht die Polizei auch nicht mehr.er sagte wenn wir welche bräuchten können wir sie ja selbst machen ist ja heute kein Problem mehr durch Handy.Hat der Herr von der Polizei Recht mit seiner Aussage?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 10:15

      Hallo Diana,

      ja das ist korrekt. Bei leichteren Schäden, sollte die Straße geräumt werden. Die Fotos sind dann für die Schadensregulierung von Bedeutung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alex
    Am 11. Juni 2017 um 16:28

    Hallo hätte mal eine Frage. Mein Cousin hatte das Auto wegen eines Hagelschädens in eine Garage mit der Erlaubnis von einem Bekannten geparkt. Um sicherzustellen das am selben Abend. Nicht noch mehr Schaden durch einen Hagel entstehen kann. Da das Wetter so aussah das es erneut zu Hagel kommen könnte. Dies war an einem Donnerstag. Als er das Auto am nächsten Tag, abholen wollte. Traf Ihm der Schlag. Da das Auto an der Front Total Beschädigt und eingedrückt war.
    Er fragte unseren Bekannte was geschehen sei? Da er noch gesagt hat das unser Bekannter nicht mit dem Auto fahren darf ohne zu Fragen. Mein Bekannter schilderte uns seine Geschichte:” Er wollte nur mal seinem Sohn zeigen wie sich der Motor anhört!” Er hatte den Wagen gestartet. Und daraufhin Hatte er Gas gegeben damit man halt Nur den Motor aufröhren hört. Jedoch hatte er denke Ich mal den Gang eingelegt. und dan iergentwie die Kuplung ausgelassen oder so. Da müssen wir eben noch mal genau nachhacken. Un d ist dann mit voller Wucht in die Garagenmauer gefahren. Das Fahrzeug hat ca 300PS. Es enstand ein sehr erheblicher Schaden am Fahrzeug. Unser Problem ist jetzt wie sollen wir das melden? Sollen wir die Polizei anrufen? Da die Versicherung schon bescheid weiss. Und uns gebeten hat ein Unfallmeldung bzw. Protokoll von der Polizei halen sollen. Aber am Sonntag? Ist das an einem Sonntag möglich? Gibts da auch eine frist? Wie sollen wir die Polizei um mithilfe bitten? Da wir so eine Situation nie hatten.
    Ware sehr dringen weiss leider ansonsten nicht wo Ich mich Heute sonnst oder an wem Ich mich wenden könnte.
    deswegen dachte Ich mir vlt. könnt Ihr mir einen Tipp geben was zu tun ist? Da wir echt nUll Ahnung haben. Und eben angst haben das durch das wochenende jetzt die Frist überschritten wurde. Da die Versicherung meinte als diese uns gestern kontaktiert hatte. Das die Unfallmeldung inerhalb der nächsten 23stunden geschehen soll. Wegen der Frist

    Danke schonmal im Vorraus Grüsse Alex

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:03

      Hallo Alex,

      die Polizei können Sie an jedem Tag zu jeder Zeit anrufen und um Hilfe bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Can
    Am 12. Mai 2017 um 21:04

    Die Polizei hat den Unfall aufgenommen was nun?
    Bekomme ich einen Brief oder muss ich mich selbst bei der Polizei später melden?
    Und wie lange dauert es ungefähr eine Antwort von der Polizei zu bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:36

      Hallo Can,

      Sie können bei der Polizei nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. lola
    Am 14. Januar 2017 um 12:45

    Ich bin einem Opa reingefahren, weil er seinen Blinke zu spät aufgesetzt hat und ich zu spät reagiert habe, den beiden Beteiligten ging es so weit gut, seine Frau hatte leichte Nackenschmerzen und ich wurde vom Krankenwagen mitgenommen. Ich befinde mich noch in der Probezeit und hsbe große Sorge, dass mein Führerschein weg kommt. Ich bin sonst nie aufgefallen und dies war mein erster Unfall

  21. erdal
    Am 13. Dezember 2016 um 11:02

    Hallo, ich hatte gern eine frage, meine freundin hatte vor kurzem ein unfall, sie hatte mit ihre auto in schnell strasse die kontrolle von ihre auto verloren mit tempo 100,sie kam zu scheludern und fahrt direkt Aker rein, die polizei ruf sie nach 1 woche auf aussage. Jetzt bekommet sie strafe. Warum? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 10:28

      Hallo erdal,

      sollte Ihre Freundin einen Bussgeldbescheid erhalten haben, müsste diesem entnommen werden können, worum es im Einzelnen geht und was Ihr vorgeworfen wird. Bei strafrechtlichen Konsequenzen müsste dem eine entsprechendes gerichtliches Verfahren vorangegangen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Rüdiger
        Am 5. Januar 2018 um 14:44

        Das gleiche ist mir vor vielen Jahren mit einem Baum passiert! Ich bekam ein Bußgeld von (damals) 10 Mark wegen “Flurschadens) :-)

  22. M.busch
    Am 20. November 2016 um 21:54

    Ich hatte heute einen Unfall mit dem Motorrad.
    Ich kam an eine Kreuzung. Ein pkW steht rechts auf dem Fahrrades.
    Ich schau nach links um rechts abbiegen zu können und die Dame zieht einfach rückwärts und erwischt mich auf der Breitseite.
    Ein Zeuge hat die Polizei angerufen mit der Antwort :
    Ist jemand schwer verletzt?
    Nein
    Dann kommen sie nicht…..

    Wie kann DAS sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 9:41

      Hallo M.busch,

      wie können leider nicht beurteilen, wie die Sachlage hier war. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an, daher sollten Sie sich bei rechtliche Fragen hierzu an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Sener
    Am 11. November 2016 um 18:38

    Heute habe ich mit meinem Geschäftswagen einen Unfall gehabt rechts vor links. Habe die Polizei gerufen. Was für kosten kommen auf mich zu bzw. Strafen? Polizei Punkte?( ohne Schäden)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 11:22

      Hallo Sener,

      in der Regel müssen Sie bei einer Missachtung der Vorfahrtsregeln mit einer Sachbeschädigung mit einem Bußgeld von 120 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Linda
    Am 12. Oktober 2016 um 14:44

    Hallo
    Mein parkendes Auto wurde von einem slowenischen Kfz beschädigt. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Die Versicherung hat den Unfallbericht bei der Polizei angefordert. Vor drei Wochen! ! Bis heute hat die Polizei nicht reagiert. Wohin kann ich mich wenden damit das schnellstens geschieht? Der zuständige Polizeiposten reagiert überhaupt nicht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 8:45

      Hallo Linda,

      die Polizei sollte in jedem Fall auf Ihre Anfragen reagieren. Wenden Sie sich telefonisch oder im Zweifel nochmal persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Kallakuri
    Am 4. August 2016 um 11:42

    Guten tag,

    Gestern 2-08-2016 parkte ich das Auto außerhalb S-bahn Storkower Str ,Berlin und arbeiten nach links.

    Einmal kam ich zurück war ich schockiert zu meinem Auto vorderen Teil hat einen Krater.

    Es sieht es jemand getroffen und laufen .Ich Sie das wissen lassen wollen.

    Ich weiß nicht, wer das getan hat? jede Hilfe dankbar.

    In diesem Fall, was schlagen Sie mir? Ich habe nicht vollkaskoversicherung.

    Sie so wissen zu lassen, dass Sie diese Informationen haben jemand Sie nähert.

    vielen danke

    MfG

    Kallakuri

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 8:33

      Hallo Kallakuri,
      Sie haben die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung zu stellen, wenn es sich um Unfallflucht handelte. Über andere Optionen kann Sie auch ein Rechtsanwalt aufklären.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Kallakuri
        Am 9. August 2016 um 13:28

        Danke für deine Antwort.
        Irrtümlicherweise hielt ich meine Autonummer und so für die Privatsphäre wäre es toll, wenn man das löschen.
        Danke für dein Verständnis.

  26. MAX
    Am 24. Juni 2016 um 12:38

    Vorgestern hat ein französischer Freund Michel A. in AJACCIO /KORSIKA/ FRANKREICH einen leichten Unfall mit einem deutschen Motorradfahrer gehabt . Michel ist zweifellos schuldig und erkennet es (Fahrspurwechsel im Kreisverkehr !)
    Im Auto habe ich ein französisches Formular : “CONSTAT AMIABLE D’ACCIDENT AUTOMOBILE” eine europäische Unfallaufnahme . Gibt es etwas Ähnliches in Deutschland ? Wo kann ich es etwaigemfalls finden ? Besten Dank für Ihre Hilfe !
    Mit freundlichen Grüssen,
    Ihr Max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juni 2016 um 9:13

      Hallo MAX,

      es gibt den sogenannten “Europäischen Unfallbericht”. Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrer Versicherung oder auch im Internet. Natürlich gibt es diesen Unfallbericht auch in deutscher Sprache.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.