Menü

Punkte verkaufen: Ablauf und rechtliche Aspekte

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Punktehandel und -verkauf: Ein Spiel mit dem Feuer

Punkte verkaufen für Geld - was steckt dahinter?
Punkte verkaufen für Geld – was steckt dahinter?

So mancher Raser, Rotlichtsünder, Drängler und anderer Verkehrsrowdie möchte seine Punkte verkaufen, um einem Eintrag in Flensburg oder einem drohenden Fahrverbot zu entkommen.

Doch wie läuft der Punktehandel ab? Wie werden die Punkte abgegeben und wer kann die Punkte übernehmen? Wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus: Punkte übernehmen für Geld ist doch bestimmt strafbar, oder? Und wie viel Geld müssen Betroffene bereit sein auszugeben, um Punkte in Flensburg verkaufen zu können? In unserem Ratgeber klären wir Sie über dieses interessante und äußerst heikle Thema auf.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

FAQ: Punkte verkaufen

Ist es erlaubt, Punkte zu verkaufen?

Nein, der Punktehandel ist illegal. Sowohl derjenige, der seine Punkte verkauft, als auch derjenige, der sie auf sich nimmt, macht sich strafbar.

Welche Strafe droht, wenn der Punktehandel auffliegt?

Sie erfüllen in der Regel den Tatbestand der falschen Verdächtigung, wenn Sie Punkte verkaufen. Gemäß § 164 des Strafgesetzbuchs (StGB) folgt darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wie können Sie stattdessen legal Punkte loswerden?

Befinden sich maximal fünf Punkte auf Ihrem Konto, können Sie durch den Besuch eines Fahreignungsseminars einen Punkt abbauen. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Sie in den letzten fünf Jahren kein solches Seminar absolviert haben.

Zur Vorgehensweise: Wie läuft der Punktehandel ab?

Droht der Führerscheinentzug, wünschen sich nicht wenige, jemand würde ihre Flensburg-Punkte kaufen
Droht der Führerscheinentzug, wünschen sich nicht wenige, jemand würde ihre Flensburg-Punkte kaufen

Wer sich nicht an die StVO hält, macht schnell Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog. Gerade wenn in ein Fahrverbot droht, kommt Verkehrssündern oft die Idee in den Kopf, jemanden zu suchen, der die Punkte übernehmen kann. Viele sind auch bereit, dafür tief in die Tasche zu greifen, um die Punkte in Flensburg verkaufen zu können. Doch wie erfolgt der Punktehandel in Flensburg? Was machen die Personen, die die Punkte übernehmen und somit die Strafe auf ihre Kappe nehmen wollen, damit die eigentlich betroffene Person keine neuen Punkte in Flensburg bekommt? Hierfür gibt es verschiedene Vorgehensweisen, doch das Prinzip beim Punktehandel ist immer das gleiche.

  • Ein eigentlich unschuldiger Strohmann wird sich mit dem wahren Übeltäter dahingehend verständigen, dass er gegenüber der Bußgeldbehörde zugibt, den jeweiligen Verkehrsverstoß begangen zu haben.
  • Entsprechend wird der Anhörungsbogen auch vom Strohmann ausgefüllt, in dem er schriftlich und mit seiner Unterschrift versichert, zum Zeitpunkt des Verstoßes das Kraftfahrzeug gefahren zu haben. Wichtig für den Punktehandel ist, dass es zwischen Strohmann und Übeltäter eine gewisse Ähnlichkeit beim Aussehen gibt. Auch das Alter sollte ungefähr gleich sein.
  • Fällt der Betrug nicht auf, wird der Bußgeldbescheid in Folge dessen zu Lasten des Strohmanns gehen, was automatisch bedeutet, dass der Strohmann auch die Punkte in Flensburg auf sein Konto zugeschrieben bekommt. Vorausgesetzt das Bußgeld liegt bei mindestens 60 Euro, denn erst ab dieser Höhe gibt es laut Bußgeldtabelle Punkte.
  • Das vorher eingeleitete Bußgeldverfahren gegen den tatsächlichen Übeltäter wird dagegen eingestellt und er muss weder das Bußgeld bezahlen noch bekommt er Punkte in Flensburg. Somit bleibt auch das Punktekonto verschont und der Punktehandel ist erledigt. Denn das Kraftfahrbundesamt prüft in der Regel nicht, ob die Angaben stimmen.
  • Das fällige Bußgeld wird natürlich vom wahren Übeltäter beglichen, so dass für den Strohmann keinerlei Kosten entstehen.

Es wird klar, dass diese Vorgehensweise nur dann möglich ist, wenn entsprechende Punkte noch nicht verbucht wurden – bereits angesammelte Punkte können nicht derart aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden.

Wer kann ein Mittelsmann sein?

Geblitzt worden oder ein Rotlichtverstoß begangen? Dann drohen neben einem Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg. Doch wie kann ich die Punkte loswerden? Ein nicht legaler Tauschhandel „Geld gegen Punkte“ ist für viele eine verlockende Lösung. Doch an wen könnte ich meine Punkte in Flensburg verkaufen?

Unter Bekannten Punkte verkaufen

Für den Punktehandel kann man sich im Freundes-, Bekannten- oder Familienkreis umschauen, wobei es nach Einschätzung von Juristen bei der Punkteschieberei im privaten Kreis eine enorme Dunkelziffer gibt – da das Risiko erwischt zu werden eher gering ist. Denn sobald eine gewisse optische Ähnlichkeit zum Fahrer auf dem meist verwischten bzw. unscharfen Blitzerfoto vorhanden ist, wird in der Regel nicht weiter geprüft.

Doch längst nicht immer gibt es eine Person im Privatkreis, der für einen Punktehandel in Frage kommen könnte oder aber sich überhaupt bereit erklären würde, die Punkte zu übernehmen. Auch wenn man dafür Geld bietet. In diesem Fall nutzen Betroffene auch die Dienste von zwielichtigen Agenturen.

Punktehandel im Internet

Online winken vielzählige Möglichkeiten zum Punkte verkaufen
Online winken vielzählige Möglichkeiten zum Punkte verkaufen

Eine scheinbar professionelle – aber ebenso illegale – Variante ist, wenn man sich an eine dubiose Agentur oder Privatpersonen wendet, die Ihre „Dienste“ meist über das Internet anbieten. Es gibt sogar richtige Agenturen, die den Punkteverkauf professionell betreiben und daraus ein Geschäft machen. So können Autofahrer, die auf ihrem Punktekonto in Flensburg schon zu viele Punkte haben, über entsprechende Portale Punkte abgeben bzw. an andere, ihnen unbekannte Personen, die Punkte übertragen. Kostenlos ist der Punktehandel aber natürlich nicht.

Der Anhörungsbogen wird vom Fahrer an die Vermittler der Agentur geschickt, die wiederum in ihrer Kartei nach einem geeigneten Kandidaten suchen. Dieser behauptet dann, den Verkehrsverstoß begangen zu haben und entsprechend wird der Anhörungsbogen ausgefüllt. Als Strohmänner bieten sich die unterschiedlichsten Personen an. Dabei kann es sich um Menschen handeln, die eventuell gar kein Auto haben, die ihr Punktekonto noch nicht ausgereizt haben oder denen gegebenenfalls ein Fahrverbot nichts weiter ausmacht. Zudem ist für die Strohmänner natürlich auch die Bezahlung verlockend, so dass der Punktehandel als Zusatzverdienst angesehen wird.

Zugleich muss aber erwähnt werden, dass das Kraftfahrtbundesamt stark bemüht ist, den Geschäftemachern im Internet, die mit der Vermittlung von Sündenböcken gutes Geld verdienen, ein Ende zu bereiten. In der Vergangenheit wurden auch zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Punktehändler angestrengt, bei denen es aber nicht zu einer Verurteilung kam. Nichtsdestotrotz wird man mit etwas Recherche im Internet die ein oder andere Seite finden, die den zweifelhaften Service des Punktehandels anbietet.

Wie teuer ist der Verkauf von Punkten durchschnittlich?

Wer seine Flensburg-Punkte verkaufen will, muss damit rechnen, dass beim dubiosen Punktehandel üppige „Honorare“ bezahlt werden müssen. Die Summen schwanken stark, wobei die Strohmänner, an die die Punkte übertragen werden, nicht selten 100 bis 200 Euro pro Punkt kassieren. Aber es kann auch passieren, dass ein Verkehrssünder 1.000 Euro bezahlt, um für seinen Führerschein Punkte verkaufen zu können. Je nach Situation und vorliegendem Verkehrsdelikt schwanken die Kosten.

Dabei darf man aber nicht vergessen, dass nicht nur der Strohmann, der den Verkehrsverstoß auf seine Kappe nimmt, die Hand aufhält und Geld kostet. Zudem verlangen die Agenturen – insofern sich Verkehrssünder für den Punktehandel an solche gewandt haben – ebenfalls eine nicht zu unterschätzende „Bearbeitungsgebühr“. Hinzu kommt noch, dass natürlich auch das eigentliche Bußgeld bezahlt werden muss. So kann sich schnell eine beachtliche Summe von mehreren hundert Euro addieren, wobei aber immer auch die Gefahr besteht, dass der Punktehandel am Ende auffliegt.

Doch gerade wenn das Punktekonto gefährlich gefüllt ist und/oder ein Fahrverbot droht, schrecken die betroffenen Personen nicht vor den Unkosten zurück. Vor allem wenn berufliche Existenzen auf dem Spiel stehen, ist die Verzweiflung und zugleich die Verlockung der Punkteschieberei groß.

Dennoch: Sicherer als seine Punkte in Flensburg verkaufen zu wollen, ist es, wenn man frühzeitig und freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, wodurch man legal einen Punkt loswerden kann.

Punkte verkaufen – das sagt das Gesetz!

Punkte in Flensburg zu verkaufen ist nicht legal!
Punkte in Flensburg zu verkaufen ist nicht legal!

Punkte übernehmen für Geld ist zwar relativ einfach und zudem für alle Beteiligten eine scheinbar sichere und lukrative Angelegenheit, doch selbstverständlich ist der Punktehandel höchst illegal! Polizei und Juristen warnen ausdrücklich davor, Punkte in Flensburg zu verkaufen. Wer sich auf den Punktehandel einlässt, riskiert weit mehr als nur den vermeintlichen Verlust des Führerscheins. Dabei werden sowohl der tatsächliche Verkehrssünder als auch der Strohmann, der seine Hilfe anbietet, belangt werden.

Punktehandel: Welche Strafe droht?

Der tatsächliche Verkehrssünder, der den Strohmann bezahlt, damit dieser falsche Auskünfte in dessen Anhörungsbogen macht, um seine Punkte abgeben zu können, muss bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Von Seiten des Kraftfahrbundesamtes werden die Praktiken des Punktehandels streng verurteilt. Denn wie das Amt mitteilt, besteht ein großes öffentliches Interesse daran, dass die in einem Bußgeldbescheid festgesetzten Sanktionen – vor allem die Punkte in Flensburg – auch die wahren Verkehrssünder treffen. Dabei versteht sich von selbst, dass, wenn der Schwindel auffliegt, die Punkte in Flensburg am Ende natürlich auf das richtige Konto wandern. Der Strohmann kann zwar nicht wegen des Verkehrsdeliktes, wohl aber ebenso wegen des Punktehandels verurteilt werden.

Um sich noch einmal genauer vor Augen zu führen, dass es sich beim Punkte verkaufen bzw. Punkte übernehmen um keinen Kavaliersdelikt handelt, folgt entsprechender Auszug aus dem Strafgesetzbuch, wo unter § 164 die falsche Verdächtigung wie folgt geregelt wird:

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Aber auch wenn der Betroffene in Eigenregie handelt und keinen Punktehändler einschaltet, ist die versuchte Täuschung der Behörden, indem der Anhörungsbogen falsch ausgefüllt wird, natürlich strafbar. Denn so mancher Verkehrssünder gibt einfach an, dass ein Freund, Verwandter oder Kollege zur Tatzeit hinter dem Steuer saß. Hier wird ebenfalls der Straftatbestand der falschen Verdächtigung Unschuldiger erfüllt. Selbst wenn sich ein Mittelsmann finden lässt, der die Punkte übernehmen würde, wird gegen § 164 Strafgesetzbuch verstoßen.

Punkte verkaufen: Wie hoch ist die Gefahr des Auffliegens?

Sie wurden geblitzt? Anstatt eigene Punkte übernehmen zu lassen, sollte ein Fahreignungsseminar besucht werden
Sie wurden geblitzt? Anstatt eigene Punkte übernehmen zu lassen, sollte ein Fahreignungsseminar besucht werden

Auch wenn klar ist, dass Punkte zu verkaufen strafbar ist, gestaltet es für die Polizei und Behörden sehr schwer, den illegalen Punktehandel aufzudecken. Allein schon die Tatsache, dass bei den betroffenen Stellen jedes Jahr mehrere Millionen Verkehrsverstöße eingehen, werden die Aussichten auf einen erfolgreichen „Punkte für Geld übernehmen“-Deal erhöht – sofern das Alter und das Aussehen der Personen einigermaßen identisch sind.

Die Behörden sind personell oft unterbesetzt und mit der Bearbeitung der Bußgeldbescheide und -verfahren schlicht überfordert. Angesichts der Masse an Einzelfällen wird im Regelfall nur nach einem Schema F beurteilt. So kommt es auch vor, dass seitens der Behörden nicht weiter nachgehakt wird, solange der vermeintliche Verkehrssünder nicht auf den ersten Blick erkennbar anders aussieht als die Person auf dem Blitzerfoto.

Sollte es aber dennoch passieren, dass ein Sachbearbeiter der Bußgeldtabelle einen Verdacht schöpft, so besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde ein Passfoto des Verkehrssünders zu besorgen, um einen genauen Abgleich zu machen. Hier ist aber wiederum Eile geboten. Schließlich verbleiben nur drei Monate, damit gegen den eigentlichen Verkehrssünder das Verfahren eröffnet werden kann. Danach greift die Verjährung und jede weitere Verfolgung ist blockiert.

Dennoch sei an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck darauf hingewiesen und jedem Verkehrssünder ins Gewissen geredet, dass unbedingt vom Punkte verkaufen Abstand gehalten werden sollte.

Fahreignungsseminar: Punkte loswerden auf legalem Weg

Kann man Punkte in Flensburg abgeben? Auch wenn es schön wäre und vieles erleichtern würde: Punkte auf andere Verkehrsteilnehmer übertragen oder verkaufen, geht nicht so einfach. Das ist auch gut so, da das Punktesystem der Erziehung von Verkehrsteilnehmern dient, die wiederholt oder intensiv gegen das Verkehrsrecht oder die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Wie bereits aufgezeigt, ist es der Punktehandel de facto höchst illegal, genau wie auch das Punkte übernehmen strafbar ist. Aber warum gegen das Gesetz verstoßen, wenn man auch auf einem ganz legalen Weg seine Punkte loswerden kann?

Die Lösung lautet: Freiwillige Teilnahme an einem Punkteabbauseminar! Diese werden von vielen Fahrschulen angeboten und kosten durchschnittlich 200 Euro. Hier kann man sein Punktekonto um einen Punkt entlasten. Vor allem wenn das Konto in Flensburg anwächst – bei Erreichen von 8 Punkten wird der Führerschein einbezogen – ist das Geld für solch ein Seminar definitiv besser angelegt als bei einem illegalen Punktehandel. Bedenken Sie jedoch: Solch ein Punkteabbauseminar kann nur einmal in fünf Jahren besucht werden. Zudem kann ein Punkt nur bei einer Höchstgrenze von fünf Punkten abgebaut werden. Ist mehr auf dem Konto, kann natürlich trotzdem an dem Seminar teilgenommen werden – eine Punkteabbau erfolgt dann jedoch nicht.

Diese Variante ist selbstverständlich nicht strafbar, sondern ausdrücklich erwünscht – und obendrein wird es einen garantiert ruhiger schlafen lassen als das illegale Punkte-Verkaufen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Punkte verkaufen: Ablauf und rechtliche Aspekte
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

10 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Nena
    Am 30. August 2021 um 15:06

    Ich muss mich doch sehr wundern, dass einige Kommentatoren das Kassieren von Punkten offenbar als Kavaliersdelikt oder sogar Abzocke betrachten. Hinzu kommt, dass Personen, die in Erwägung ziehen Punkte zu verkaufen, auch schon einige Punkte angesammelt haben und somit eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Studien zeigen nämlich, dass mit zunehmenden Punktestand in Flensburg, die Wahrscheinlichkeit im nächsten zu verunfallen ansteigt.

  2. Pascal T
    Am 1. August 2021 um 17:32

    § 164 StGB greift auch bei Ordnungswidrigkeiten! Jedoch nur dann, wenn der Beschuldigte einen Dritten der Ordnungswidrigkeit bezichtigt. Bezichtigt sich der Dritte jedoch selbst im Anhörungsverfahren die OWiG begangen zu haben, dann fehlt regelmäßig das Tatbestandsmerkmal, dass der Täter einen Dritten (also eine andere Person) beschuldigt hat, denn der Dritte kann niemals sich selber als Dritten beschuldigen. Und somit entfällt ein Tatbestandsmerkmal des § 164 StGB und damit regelmäßig die Strafbarkeit.

  3. Goran
    Am 12. September 2019 um 13:29

    Haloo,ab wann ist ein Punkt gultig? Ab wann man Strafzettel bekommt oder ab wann der Strafe gezahlt ist? Danke,LG,Goran

  4. Achim
    Am 31. Juli 2017 um 21:13

    Es handelt sich um juristischen Unfug, was hier behauptet wird, da der § 164 StGB gar nicht zur Anwendung kommen darf, da bei einer freiwilligen Schuldübernahme durch einen Dritten niemals der Tatbestand einer falschen Verdächtigung erfüllt ist, außer der Dritte wird ohne sein Wissen vorsätzlich durch den Verkehrssünder eines Vergehens bezichtigt, was er selbst nicht begangen hat, somit der Verkehrssünder bei einem Punktehandel durch § 164 strafrechtlich auch nicht zu belangen ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:46

      Hallo Achim,

      der Tatbestand der falschen Verdächtigung ist erfüllt, wenn eine andere Person wider besseren Wissen beschuldigt wird. Dies ist unabhängig davon, ob die beschuldigte Person einwillig oder nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jonathan
        Am 9. August 2017 um 19:58

        Hallo Team von bussgeldkatalog.org,

        ich muss mich Achim anschließen. Sie gehen in diesem Fall davon aus, dass eine andere Person beschuldigt wird. Dann trifft §164 zu. Bei einem Punktehandel jedoch übernimmt die Person eigenständig und freiwillig das Bußgeld/Strafe. Dies ist somit vollkommen legal solange es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
        Sehr viele Anwälte unabhängig voneinander scheinen sich hier einig zu sein.

        • Juratius
          Am 25. Januar 2018 um 17:12

          Mir leuchtet Ihre Subsumtion unter den § 164 StGB noch nicht ein. Der § 164 StGB setzt voraus, dass der Täter einen Dritten vor einer Behörde einer rechtswidrigen Tat verdächtigt. Unter den Tatbegriff fallen nach § 11 Nr. 5 StGB jedoch nur Taten, die den Straftatbestand einer Norm des StGB verletzten. Wenn ich einen Dritten einer bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit verdächtige, dann ist der Tatbestand folglich schon nicht erfüllt. Denn eine Ordnungswidrigkeit eben keine Straftat nach dem StGB.

          • A.E.
            Am 28. März 2018 um 15:20

            Gemäß § 1 Abs. 1 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wird als „Ordnungswidrigkeit“ eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung bezeichnet, welche den Tatbestand eines Gesetztes verwirklicht, das mit einer Geldbuße geahndet wird. Dies ist so zu verstehen, dass die betreffenden Gesetze Regelungen enthalten müssen, die sich auf ein derartiges rechtswidriges Verhalten beziehen. Dies ist in der Praxis gegeben: es existieren sehr viele Gesetze, welche ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten als Ordnungswidrigkeit bezeichnen. Gemeinsam haben sie alle, dass sie Ordnungswidrigkeiten als leichtere Gesetzesverstöße, also als Verstöße ohne kriminellen Inhalt, ansehen. Aus diesem Grund werden sie – im Gegensatz zu einer Straftat – nicht mit einer Strafe geahndet, sondern lediglich mit einer Geldbuße.

  5. Andreas
    Am 29. Dezember 2015 um 15:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    können Sie mir bitte den neue Bußgeldkatalog ab 01.01.2016 an folgende Adresse zuschicken. / editiert von der Redaktion /Bitte geben Sie mir Per E-Mail bescheid. Danke
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

  6. franco nero
    Am 13. Januar 2015 um 4:39

    Das ist doch hier nur abzocke. In vielen eu landern wie etwa italie. n ist das ganz legal punkte an seine verwandten abzugeben. Hier muss ganz klar gesagt werden das man das njr mit Verwandten machen darf.Mein Rat immer erst einen Anwalt fragen.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.