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Was bedeutet die Überliegefrist für die Punkte in Flensburg?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Überliegefrist und ihre Bedeutung

Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr
Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr

In Flensburg Punkte zu bekommen, ist wirklich ärgerlich. Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und der Autofahrer hat eine Überschreitung der Geschwindigkeit begangen. Schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, der neben einem Bußgeld auch oft einen bis maximal drei Flensburger Punkte mit sich bringt. Nach dem neuen Punktesystem von 2014 sind es nun nur noch 8 Punkte, die ein Fahrer ansammeln muss, bis ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Doch soweit muss es nicht erst kommen. Neben der Möglichkeit, die Punkte in Flensburg durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wieder abzubauen, erfolgt die Löschung von Punkten innerhalb der sogenannten Überliegefrist in Flensburg.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg und welchen Einfluss hat die Überliegefrist?

FAQ: Überliegefrist

Was ist die Überliegefrist?

Die Überliegefrist folgt auf den Punkteverfall nach Ablauf der Tilgungsfrist. Punkte bleiben nach der Tilgung weiterhin gespeichert, bis die Überliegefrist verstrichen ist.

Wie lange dauert die Überliegefrist?

Die Überliegefrist dauert ein Jahr. Nach der Überliegefrist werden die Punkte endgültig gelöscht.

Was ist das Ziel der Überliegefrist?

Sie dienen dazu, rückblickend eine genaue Berechnung der Punkte zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit zu ermöglichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die Tilgung der Punkte in Flensburg

Die Überliegefrist lässt den Punktestand in Flensburg schmelzen. Doch zunächst muss die sogenannte Tilgungsfrist abgewartet werden. Die Tilgungsfristen der Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) für Verstöße gegen das Verkehrsrecht sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) reglementiert. Jeder Punkt auf dem Punktekonto besitzt aber seine eigene Tilgungsfrist, also je nachdem, wann er in das Konto eingetragen wurde.

Früher, laut altem Punktesystem, erhielten alle Flensburger Punkte-Eintragungen zusammen eine Verlängerung der zu einer einzigen Tilgungsfrist, wenn ein neuer Punkt dazukam. Dies hat sich im neuen System aber gewandelt, sodass jeder Punkt individuell getilgt wird. Zudem wurden vor der Punktereform Eintragungen nicht gelöscht, wenn während der Tilgungsfrist noch weitere Verstöße begangen wurden. Das ist jetzt anders, da jeder Punkt für sich steht.

Die Tilgungsfristen sehen aktuell 2024 laut § 29 StVG wie folgt aus:

Til­gungs­fristArt des Ver­kehrs­ver­stoß laut Buß­geld­ka­ta­log
2 Ja­hre und 6 Mo­nateBei Punkten wegen verkehrssicherheits­beeinträchtigenden Ordnungs­widrigkeiten (z. B. geringe Geschwindigkeits­überschreitungen, Abstands­verstöße, Überhol­verbot, Handy am Steuer)
5 Ja­hreBei Punkten wegen besonders verkehrssicherheits­beeinträchtigenden Ordnungs­widrigkeiten und Straftaten, die keine Entzieh­ung der Fahrer­laubnis nach sich ziehen (z. B. 0,5 Promille-Grenze nicht einge­halten, Höchstge­schwindigkeit über­schritten, Pkw-Rennen)
10 Ja­hreBei Straftaten, die mit einem Fahrerlaub­nisentzug geahndet werden (z. B. Nöti­gung, Alkohol am Steuer, fahrläs­sige Körper­verletzung oder Tö­tung, Unfall­flucht)
Die endgültige Löschung von Punkten erfolgt erst nach Ablauf der Überliegefrist
Die endgültige Löschung von Punkten erfolgt erst nach Ablauf der Überliegefrist

Nach Ablauf der Punkte mittels der Tilgungsfrist im VZR, die mit dem Rechtskraftdatum beginnen, werden diese aus dem Register getilgt, nicht jedoch gelöscht. Denn direkt im Anschluss beginnt die Überliegefrist mit einer Dauer von einem Jahr. Dass in Flensburg die Punkte keine Löschung nach der Tilgungsfrist erfahren, hat seinen Grund. So sollen innerhalb der Überliegefrist diese Punkte ein weiteres Jahr im Verkehrszentralregister und im Fahreignungsregister gespeichert bleiben, um Missbrauch vorzubeugen.

Was hat die Überliegefrist zum Ziel?

Die Frage ist nun allerdings, ob denn die Punkte laut Flensburger Punktesystem während der Überliegefrist doch noch weiterzählen und gar nicht gelöscht sind?

Ja und nein, die Punkte in Flensburg erhöhen den Punktestand in der Regel nur bis zum Ablauf der Tilgungsfrist. Die Eintragungen der alten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in dem Register für die Überliegefrist von einem Jahr hat jedoch zum Ziel, eine rückblickend genaue Nachberechnung sicherzustellen. Während die Altpunkte in der Zeit der Überliegefrist gespeichert sind, erhöhen sie das Punktekonto jedoch nicht zwingend. Es gibt aber Ausnahmen.

Die Überliegefrist wurde insbesondere deshalb eingeführt, weil Rechtsanwälte mit diversen Verzögerungstaktiken dafür sorgten, dass sich die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides so nach hinten schob, dass die Frist zur Tilgung der alten Punkte ablief und der Verkehrssünder so mit keiner Straferhöhung rechnen musste. Zudem benötigen die Behörden einige Zeit zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, weshalb diese Taktik oft aufging.

Der eigentliche Zweck der Überliegefrist liegt aufgrund dessen darin, dass diese gespeicherten Eintragungen in bestimmten Situationen wieder aufleben. So bestehen mehrere Möglichkeiten, die zu einem Wiederaufleben der Punkte in der Überliegefrist führen. Ob sie das tun, liegt allerdings stets im Ermessen der zuständigen Behörde.

Die Eintragungen, die sich in der Überliegefrist befinden, sind lediglich vom Punktebesitzer und seinem Rechtsanwalt einzusehen. Für Behörden und Ämter hingegen sind diese im Grunde nicht mehr verfügbar, um sie zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.

Endgültig werden die Punkte in Flensburg nach der Überliegefrist gelöscht. Die Überliegefrist war Bestandteil des alten Punktesystems und ist im neuen Flensburg-Punktesystem in ihrer Durchführung gleich geblieben.

Beispiel Tilgungsfrist und Überliegefrist

Autofahrer X beging eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die einen Punkt in Flensburg nach sich zog. Der dazugehörige Bußgeldbescheid wurde am 15. Juli 2012 rechtskräftig (14 Tage nach Erhalt). Ab diesem Tag begann die Tilgungsfrist, die in diesem Fall zwei Jahre beträgt. Der Punkt sollte also am 15. Juli 2014 getilgt werden (für Bescheide die nach ab Mai 2014 rechtskrätig wurde, gilt eine Frist von zwei Jahren und sechs Monaten).

Mit dem 15. Juli 2014 begann nun aber die Überliegefrist, in der die Punkte noch ein Jahr gespeichert werden. Diese endet in unserem Beispiel für Autofahrer X am 14. Juli 2015 um 0:00 Uhr. Nun erhält das Kraftfahrtbundesamt die Information darüber, dass Autofahrer X eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Punkte nach sich ziehen.

Beispiel: Rechtskraft oder Tatzeitpunkt – Wann wird der Punkt in der Überliegefrist wieder wirksam?
Während der Überliegefrist bleiben die Punkte gespeichert, sodass es in besonderen Situationen trotzdem noch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen kann
Während der Überliegefrist bleiben die Punkte gespeichert, sodass es in besonderen Situationen trotzdem noch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen kann

Wichtig zu wissen ist, dass im deutschen Verkehrsrecht das Tattagprinzip gilt und nicht, wann der Bußgeldbescheid seine Rechtskraft erhält. Oft erfolgt ein Rückgriff auf die Punkte in der Überliegefrist, wenn der Fahrer bereits einen hohen Punktestand angesammelt hat und vor der kritischen Acht-Punkte-Marke steht. So könnten folgende Situationen zu einer Hinzuziehung der Überliegefrist-Punkte führen:

  1. Der Verstoß von Autofahrer X wurde vor Ablauf der regulären Tilgungsfrist, also zum Beispiel am 10. Juli 2014 begangen, sodass seine Rechtskraft erst nach Ablauf der Frist, jedoch während der Überliegefrist eintritt. Da aber der Tatzeitpunkt relevant ist, können hier unter Umständen die Punkte in der Überliegefrist wieder aufleben und eine Erhöhung der Strafe bewirken.
  2. Zum anderen können Punkte wieder wirksam werden, wenn ein weiterer Punkt innerhalb der Überliegefrist gesammelt wird. Das kann auch passieren, wenn Autofahrer X den Verkehrsverstoß zum Beispiel am 12. Juli 2015 begeht, sodass dieser auf jeden Fall erst nach Ablauf der Überliegefrist rechtskräftig wird. Hatte Autofahrer X beispielsweise bereits sieben Punkte und einer befindet sich in der Überliegefrist, so hat er also nun sechs plus einen Überliegefrist-Punkt. Dann kann es durchaus sein, dass dieser eine Punkt wieder wirksam wird. Somit wird Autofahrer X höchstwahrscheinlich trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl sich der eine entscheidende Punkt in der Überliegefrist befindet.

Als Überliegefrist wird also grundsätzlich die Speicherung der durch das Ablaufen der Tilgungsfrist getilgten Flensburger Punkte bezeichnet. Sie dient dem Hinzuziehen dieser in besonderen Fällen. Ist die einjährige Überliegefrist beendet, so erfolgt die endgültige Löschung von Punkten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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117 Kommentare

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  1. Dieter R
    Am 8. Oktober 2023 um 12:25

    Hallo, irgendwie hab ich das Gefühl, die Überliegefrist wird nicht korrekt angewendet…
    Ich bin am 22.06.2017 geblitzt worden. Das Urteil wurde am 26.03.2018 rechtskräftig und die beiden Punkte in Flensburg eingetragen.
    Am 27.03.2023 wurden die beiden Punkte gelöscht – d.h. 5 Jahre und 9 Monate nach dem Tatzeitpunkt. Also werde ich dafür, dass die Gerichte überlastet sind, mit zusätzlicher Bewährungszeit bestraft. Ich meine, dass es dem Sinn der Überliegefrist entsprechen würde, wenn diese sich zusammen mit der Eintragungszeit auf den Tatzeitpunkt berechnen würde – oder?
    In überschaubarer Zeit ist auch die Überliegefrist für mich abgelaufen, trotzdem würden mich mal andere Auffassungen interessieren.
    viele Grüße
    Dieter

  2. Sven
    Am 8. März 2023 um 15:23

    Hallo ich hab da auch mal eine frage
    Muss ich bei einem Vorstellungsgespräch
    Meine getilgten Punkte mit vorzeigen
    oder nur den einen aktuellen Punkt

    Der Arbeitgeber möchte ein aktuellen punktestand sehen
    Aber die getilgten Punkte stehen auch mit drin

  3. Ari
    Am 12. Oktober 2022 um 19:31

    Hallo Zusammen,

    aktuell habe ich 7 Punkte und ein weiterer Punkt ist gerade auf dem Weg (Handy am Steuer). Die Letzten beiden waren auch wegen Handy am Steuer. Die Gerichtsverhandlung ist im Januar 2023. Am 24.09.2022 ist die Tilgungsfrist für 1 Punkt zu ende gegangen. Ich habe also noch 6 Punkte und 1 Punkt in der Überliegefrist bis 24.09.2023.

    Ich habe lediglich eine Ermahnung erhalten. Hab ich also nochmal Glück gehabt?

    LG

  4. Lukas
    Am 26. März 2022 um 15:57

    Hallo,

    Ich hab da mal eine Frage und zwar wie ist das mit dem Tilgungdatum ich kenne jemanden der hat bei sich stehen tilgungdatum am 26.7.2034 Sperrfrist ist schon seid bald 2 Jahre vorbei könnte er jetzt ohne weiteres ein Führerscheine beantragen?.

    Mit freundlichen Grüßen

  5. Walter
    Am 24. Dezember 2021 um 2:53

    ich habe bereits 7 Punkten im Flensburg und werde demnächst nach Litauen umziehen.
    Dort bleibe ich mehr als 185 Tagen im Jahr aus persönlichen und beruflichen Gründen.
    wenn ich meine deutsche Führerschein dort umtauschen werde und im Deutschland wieder Punkten wegen Verstöße bekommen sollte, so dass ich 8 oder mehr punkten hätte, wie wird es dann für mich ausgehen?

    Oder durch den Umtausch zählen die Punkten nicht mehr und ich bekomme dann nur ein Fahrverbot und Geldstrafe?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort
    Walter

  6. Marc R
    Am 13. August 2021 um 16:01

    Ich habe mal folgende Frage. Ich habe heute eine Verwarnung erhalten, weil ich (angeblich) 6 Punkte gesammelt habe. Der älteste Punkt ist als Tattag der 10.01.2018 und die Rechtskraft setzte am 14.12.2018 ein. Wieso wird dieser Punkt noch aufgeführt? Ist das die Überliegefrist und ich muss jetzt nochmal ein halbes Jahr warten, bis dieser endgültig getilgt ist?

    Wenn ich dann wieder 5 Punkte habe, kann ich einen über ein entsprechendes Seminar wieder abbauen?

  7. Heike
    Am 25. Juni 2021 um 16:06

    Hallo,

    in meinem FAER steht
    Speicherdatum: 03.09.2018
    Tilgungsdatum: 17.02.2021
    Löschdatum: 17.02.2022
    Datum Rechtskraft: 17.08.2018

    Tattag war aber der 19.05.2018!

    Wenn ich Sie weiter oben richtig verstanden habe, dann müssten die Fristen auf den Tattag zurück gerechnet werden und der 19.11.2020 müsste das Tilgungsdatum sein und der 19.11.2021 die Löschung aus der Überliegefrist, oder rechne ich falsch?

    Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

  8. Stefan
    Am 20. September 2020 um 14:58

    Wenn ich die MPU umgehen möchte muss ich da nur die 15jahre abwarten oder auch noch das eine Jahr überliegefrist bis einen Führerschein machen kann. (Erst führerschein) Meine Tilgungsfrist endet am18. 05.2021

  9. Ismail
    Am 16. September 2020 um 11:19

    Hallo,
    ich habe zwei Punkte, einen mit Überliegefrist bis 06.01.2021 der anderen mit Tilgungsdatum 03.11.2020.

    Meine Kinder werden voraussichtlich Ihren Führerschein mit 17 Jahren am 10.02.2021. Kann ich als Begleitperson fungieren.
    Vielen Dank im Voraus.

  10. Wang
    Am 27. August 2020 um 10:50

    Hallo,
    ich habe heute einen Ermahnung Brief von der Stadt bekommen, das ist so:
    1. Tattag 31.05.2017 Rechtskraft 04.08.2017 (1 Punkt)
    2. im Jahr 2019 noch 3 mal 1 Punkt
    3. Letzter Tattag 24.09.2019 Rechtskraft 04.03.2020
    Diese Tilgungsfristen beginnen aber mit dem Datum der Rechtskraft. Der Tattag hat hierfür also keine Bedeutung.
    Meine erste Punkt soll verfallen wird, dann habe ich nur 3 Punkte. Aber warum bekomme ich Ermahnung?
    Ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Danke und Liebe Grüße

  11. susi
    Am 5. Juli 2020 um 15:52

    Hallo,
    habe einen Punkt in der Überliegefrist . Wird dieser bei der Begleitpersonprüfung für begleitetes Fahren relevant?

    Viele Grüße

  12. Frank
    Am 30. April 2020 um 11:07

    Hallo;
    ich habe folgenden Sachverhalt:
    1 Punkt Tilgungsdatum: 15.06.2019 / Löschungsdatum: 15.06.2020
    1 Punkt Tilgungsdatum: 23.08.2020 / Löschungsdatum: 23.08.2021
    Gestern, den 29.04. bin ich geblitzt worden und wahrscheinlich werde ich einen Punkt dazu bekommen.
    Ich möchte ab dem Oktober meinen Sohn als Begleiteter Fahrer unterstützen und ich weis das ich maximal einen Punkt haben darf. Die Fahrerlaubnisbehörde, mit der ich heute telefoniert habe sagte mir, dass sie den Punkt in der Überliegefrist nicht sieht. sodass das eigentlich klappen müsste. Wenn Ich jetzt aber den Punkt zusätzlich dabei bekomme, hätte ich insgesamt zwei Punkte
    Jetzt meine Fragen:
    1. Wird der Punkt mit dem Löschungsdatum 15.06.2020 wieder aktiv? (Überliegefrist)
    2. Geht der Punkt mit dem Tilgungsdatum 23.08.2020 normal in die Überliegefrist?
    3. Oder wird das irgendwie wieder alles zusammengerechnet?

    Danke schon mal und liebe Grüße

  13. Sebastian
    Am 5. März 2020 um 11:19

    Hallo
    Ich habe vom kba ein Eintrag, wegen unanfechtbarer entzug der Fahrerlaubnis wegen Neigung zur Drogensucht. Der Eintrag ist von 2005 .habe nun Bescheid das die Tilgung am 8.juni 2020 ist.kann ich nach diesem Datum mein führerschein neu machen ohne Mpu oder kann es sein das die mich zum drogentest schicke ,der natürlich negativ ausfallen wird.
    Liebe Grüße

  14. Selman S.
    Am 4. März 2020 um 19:42

    *Löschungsdatum (26.2.2021)

  15. Sam
    Am 4. März 2020 um 19:41

    Hallo,

    ich habe 1 Punkt wo das Tilgungsdatum (26.2.2020) abgelaufen ist aber nicht das Löschungsdatum (26.2.2020).

    Ich will mich bei der Stadtbahn bewerben. Voraussetzung dafür sind null Punkte.

    Ist der Punkt jetzt für die Stadtbahn Sichtbar oder nicht ?

  16. Jürgen
    Am 7. Januar 2020 um 21:25

    Hallo Ralf, diese Antwort bekam ich wegen einem Eintrag von Mai 2008 ……… im Fahreignungsregister (FAER) werden Daten gespeichert über unanfechtbare oder sofort vollziehbare Entziehungen, Widerrufe, Aberkennungen oder Rücknahmen einer Fahrerlaubnis oder die Feststellung über die fehlende Berechtigung, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 28 Abs. 3 Nr. 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG)). Die Tilgungsfrist beginnt bei strafgerichtlichen und bei Verwaltungsentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung und beträgt fünfzehn Jahre (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 a und b, Abs. 4 Nr. 1 und 3 und Abs. 5 StVG).

    Also bekäme ich im Jahre 2023 , nach 15 Jahren wieder die Fahrerlaubnis? I
    Vorher wird nichts gelöscht wegen der Übergangsfrist. Stimmt das so?

  17. Baran
    Am 5. Dezember 2019 um 16:11

    Hallo,

    ich habe aktuell 6 Punkte und es wird in den nächsten Tagen ein weiterer Punkt auf mein Konto gutgeschrieben. Somit hätte ich 7 Punkte. Am 13.06.2014 hatte ich 2 Punkten bekommen, werden die nun gelöscht bzw. mit 7 Punkten können sie mir den Führerschein nicht entziehen, oder?

    Vielen DAnk!

  18. Stefan
    Am 3. August 2019 um 9:18

    Ich musste 2008 meinen Führerschein abgeben wegen Vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Eine Sperre wurde erteilt bis 2010. Kann ich jetzt nach zehn Jahren meinen Führerschein neu beantragen ohne MPU? Auf dem Brief des Kraftfahrt Bundesamt von 2017 steht eine Tilgungsfrist bis 2024. Bin etwas verwirrt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. August 2019 um 10:43

      Hallo Stefan,

      das ist nicht möglich. Eine MPU verjährt gewissermaßen nach 15 Jahren. Ohne MPU können Sie Ihren Führerschein erst nach Ablauf der Tilgungsfrist wiederbekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sebastian
    Am 14. Juni 2019 um 11:35

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage.
    Ich folgende Situation.

    Rechtskraft
    26.11.2016 1 Punkt
    17.04.2014 2 Punkte
    28.04.2017 1 Punkt
    19.01.2018 1 Punkt
    02.02.2018 1 Punte
    07.07.2018 1 Punkt

    Seid dem 12.06.2019 mache ich ein Punkteabbau da aktuell 4 Punkte im Konto stehen.
    Ein Mitarbeiter meiner Firma beruft sich nicht auf den Punkt und ich als Halter wurde herangezogen und kassiere den Punkt. Datum letztes Jahr.
    Wie sieht es da mit dem Führerschein aus ? Flensburg sagte mir im Telefonat dass das kein Problem ist aber jeder erzählt mir was neues.

    Grüße

  20. Ünal
    Am 21. April 2019 um 15:40

    Hallo,
    Kurz und knapp,

    Ich habe derzeit 7 Punkt. 1 Punkt ist ab dem 3.5.2019 ind der Überliegefrist. Doch ich werde bald noch ein punkt bekommen so dass ich 8 punkte erreiche!!!
    Doch da ein punkt sich in der überöiegefrist begeben wird, wird der stand doch als 7 berrechnet oder? Oder wird der punkt mit berücksichtet der in der überliegefrist befindet und 8Punkte sein.?

  21. Daniel
    Am 31. Januar 2019 um 17:43

    Hallo,

    ich quäle mich seit 1999 mit der Fahrerlaubnisbehörde, 1999 wurde eine Tat begangen die nach JuSchG bestraft wurde, vor ca 6 Jahren wurde der Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis ( Erstbezug ) gestellt, die Entscheidung war das dies nur unter massiven finanziellen Voraussetzungen möglich wäre da eine MPU usw Voraussetzung wäre, diesen Antrag zog ich dann zurück bis im Jahr 2010 noch 1 x etwas passiert ist.

    Bis heute kann ich nicht ohne ein “6” er im Lotto die Fahrerlaubnis beantragen, da der Vorgang nachweislich über das KBA noch aus 99 aktenkundig ist.

    Kann das so sein ? Müsste das nicht derweil verjährt sein ?
    Bei dem 2 Eintrag steht oben rechts Tilgungs-Datum sei der 09.02.2025 – Datum der Entscheidung war der 09.02.2010 = 15 Jahre, wieso ? Laut diversen Seiten sollen es maximal 10 Jahre sein, und es ist weder ein Mensch oder noch irgendetwas zu schaden gekommen ….

    Bitte um dringende Hilfe dazu / einen guten Rat wie ich meinem Ziel einen Schritt näher kommen kann.

    LG Daniel

  22. Jochen
    Am 31. Januar 2019 um 15:54

    Hallo,
    mein Fall ist etwas komplexer 2001 wurde ich wegen des besitzes von Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Danach ordnete
    das Landratsamt eine MPU an die für mich negativ ausfiel. Ich war zu dieser Zeit im Besitz der Führerscheinklasse 1B (Leichtkraftrad) die mir darauf entzogen worden war. Die Tilgungsfrist begann zum 08.01.2004 und endete am 08.01.2019.
    Im FAER waren umgerechnet 3 Punkte und 3 Entscheidungen eingetragen (unanfechtbare versagung der Fahrerlaubnis) nun mitte Januar 2019 verlangte ich eine aktuelle Auskunft aus dem FAER.
    Aktuell 0 Punkte und 3 Entscheidungen in der Überliegefrist. Meine Frage lautet: kann ich in der Überliegefrist ohne bedenken von Maßnahmen (MPU etc) meinen Führerschein der Klasse B beginnen (Antrag auf Neuerteilung einer Faherlaubnis) da ich ja noch nie einen Autoführerschein besaß oder doch noch ein Jahr Überliegefrist abwarten?
    Viele Grüße

  23. Lia
    Am 28. Januar 2019 um 17:14

    Hallo,

    Mein aktueller Punktestand beträgt 5 Punkte.. Der 6te Punkt lag bis zum 18.1.19 in der Überliegefrist.. Am 14.10. 2018 wurde ich aufgrund von Geschwindigkeitsübertretung geblitzt.. Am 22 Dezember 2018 also noch während der 6te Punkt in der Überliegefrist lag, erhielt ich einen Bußgeldbescheid + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte.. Die Eintragung der Punkte ist aber aufgrund vom Einspruchverfahren noch nicht erfolgt.. Wenn ich jetzt aber den Einspruch zurücknehmen würde und sich die Punktezahl von 5 auf 7 erhöht wie würde der eine Punkt der zur Zeit des Tattages ja noch in der Überliegefrist lag gewertet? Wird der Punkt, der bis zum 18. Jan. in der Überliegefrist lag nach Tattagprinzip berücksichtigt oder wird er durch die verzögerte Eintragung (nach Ablauf der Überliegefrist) nicht mehr sichtbar und somit existent sein.. Denn wenn dieser eine Punkt nun mitzählen würde wäre ich bei 8 und somit den Führerschein auf längere Zeit dann wahrscheinlich los, oder?
    Viele Grüße
    Lia

  24. Thomas
    Am 14. Januar 2019 um 11:14

    Hallo,

    ich habe leider 7 Punkte gesammelt, wobei der erste am 02.01.2019 und der 2.am 17.02.2019 erlischt.
    Nun ist es leider so das ich am 11.12.2018 in eine Abstandmessung gefahren bin, leider wider 1 Punkt !

    Wie sieht es da mit den Überliegefristen aus? Ist der Führerschein weg? Was Zählt hier Tattag oder Tag der Rechtsprechung
    Zeugenfragebogen kam am 09.01.2019

  25. Alexander
    Am 12. Dezember 2018 um 3:38

    Hallo!

    Habe mitte September eine Ermahnung wegen 5Punkten bekommen.
    Ein Handypunkt kommt vom August, welcher da noch nicht mitgezählt wurde, noch dazu.
    Im Oktober kam einer der Punkte in seine Überliegefrist.
    Nun ist blöder Weise Ende November und Anfang Dezember sehr wahrscheinlich jeweils ein Punkt dazugekommen.
    Bis jetzt kam noch keine Post.

    Falls dies nun aber so wäre, würde der Punkt in der Überliegefrist als 8.Punkt zählen?

    Viele Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2018 um 17:19

      Hallo Alexander,

      ob ein Punkt, der sich in der Überliegefrist befindet, wieder reaktiviert wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Özgür
    Am 17. November 2018 um 5:01

    Hallo ,

    Frage.

    Was passiert mit der Überliegefrist, wenn Mann in der Überliegefrist wegen geschwindigkeitsüberschreiten 1 Punkte bekommt.
    Wird der Überliegefrist verlängert ?

    Danke .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:53

      Hallo Özgür,

      die Überliegefrist gilt immer jeweils für die betreffende Eintragung. Die neue Eintragung würde wie gehabt eingetragen und verjährt wiederum in den Frist je nach Eintragungshöhe (2,5, 5 oder 10 Jahre).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Markus B.
    Am 1. September 2018 um 16:20

    Hallo.

    Habe heute eine schriftliche Ermahnung bekommen, da ich angeblich vier punkte habe. Einmal 2 Punkte mit Tat-tag 21.07.2015 und Rechtskraft 13.10.2015. Diese müsste meines Wissens nach 5 Jahre bestehen?! Richtig?

    Es geht mir aber um folgenden Tatbestand, der meiner Meinung nach getilgt sein müsste:

    1 Punkt am:

    Tat – 23.102015
    Entscheidung – 28.01.2016
    Rechtskraft – 17.02.2016

    Desweiteren folgte dieses Jahr noch ein weiterer Tatbestand mit einemPunkt:

    Tat – 19.05.2018
    Entscheidung – 21.06.2018
    Rechtskraft – 10.07.2018

    Kann mir das nicht erklären, warum jetzt immer noch vier Punkte stehen…?

    MfG Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:27

      Hallo Markus,

      da wir nicht wissen, welche Taten Ihren Punkten zugrunde liegen, können wir hierzu keine Aussagen machen. Sie haben die Möglichkeit, eine detaillierte Punkteauskunft beim KBA in Flensburg zu erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Christian
    Am 18. Juli 2018 um 2:20

    Ich habe nach 12 Jahren ohne Punkte gleich richtig Musst gebaut und wegen 100 m fährt um den Block mit 0,8 Alkohol 2014 Führerschein Entzug bekommen . Ich wollte jetzt wegen Arbeitslosigkeit und weil sonst geeignet bin Fahrlehrer werden . Das Regierungspräsidium hat auf meinen Antrag auf Erlaubnis einen Auszug aus FAER von mir angefordert und geschrieben dass meine Zuverlässigkeit nur gegeben ist wenn keine Einträge erfasst sind. Im Führungszeugnis habe ich kein Eintrag.. Es stehen zwar 0 Punkte drin aber 4 Entscheidungen und Tilgung 12.19 Jetzt wollte ich wissen ob Entscheidungen gleichzeitig Einträge sind bis zum löschen. Warum fordert die Behörde nicht selbst den Auszug an? Die haben ja Berechtigung , oder sehen sie die Entscheidungen nicht bei 0 Punkten. Fühle mich wie ein schwerverbrecher da ich nach 4 Jahren ohne Strafe als unzuverlässig markiert bin. Grüße Cristian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:39

      Hallo Christian,

      zu solchen internen Arbeitsabläufen von Behörden können wir leider keine Aussage machen. Auch inwieweit Eintragungen während der Überliegefrist eine Rollen spielen, sollten Sie direkt mit den Verantwortlichen klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Kerstin
    Am 16. Juli 2018 um 9:41

    Wie lang istdenn jetzt die Tilgungsfrist? In der Tabelle nach § 29 StVG oben im Artikel steht 2 Jahreund 6 Monate, in dem folgenden Beispiel zur Tilgungsfrist steht 2 Jahre…????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 9:27

      Hallo Kerstin,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, bezieht sich das Beispiel auf die Zeit vor der Punktereform 2014. Punkte, die vor dieser Zeit vergeben wurden, verjähren auch nach den alten Vorgaben, welche in diesem Fall zwei Jahre betrug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Khalil
    Am 9. Juli 2018 um 7:13

    Eine Frage habe ich,was ist wenn ich in an einem Jahr 3 punkte bekommen habe jedes mal wegen geschwingkeitsüberschreitung jedes mal 1 Punkt werden alle 3 nach 2.5 Jahre in die überliegefrist eingegangen.
    Und ab wann ist der Überliegefrist nicht gut ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 12:38

      Hallo Khalil,

      ja, im Regelfall geht jeder Punkt in die Überliegefrist. Diese dauert ein Jahr an, danach sind die Punkte vollständig gelöscht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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