Müssen Betroffene nach dem Führerscheinentzug zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU), wird von ihnen nicht selten ein Abstinenznachweis eingefordert. Dabei müssen die Teilnehmer dann in der Regel über einen Zeitraum von zwölf Monaten auf Alkohol verzichten und dies anhand von regelmäßigen Haar- und Urinproben nachweisen. Es soll dadurch gewährleistet werden, dass der Betroffene fortan keine Gefahr mehr für den öffentlichen Straßenverkehr darstellt.
Doch nicht immer wird von den MPU-Anwärtern verlangt, gänzlich auf Alkohol zu verzichten. Manchmal reicht es dem Gutachter auch aus, wenn der Teilnehmer der MPU kontrolliertes Trinken (kurz: kT) praktiziert. Doch was genau heißt es, kontrolliert zu trinken? Wann wird kontrolliertes Trinken angeordnet und in welcher Art und Weise werden darüber Nachweise erbracht? Im folgenden Ratgeber sind wir diesen und weiteren Fragen auf den Grund gegangen.
Inhalt: Kontrolliertes Trinken – Kann die MPU so bestanden werden?
Was ist kontrolliertes Trinken?
Wussten Sie schon?
Das Konzept, Alkohol kontrolliert zu trinken, wurde dem deutschen Suchtforscher und Psychologen namens Joachim Körkel entwickelt. Er durchbrach damit die bis dato vorherrschende Orientierung an der vollständigen Abstinenz.
Kontrolliertes Trinken bzw. kontrollierter Alkoholkonsum beschreibt zunächst ein Trainingsprogramm, welches zur Reduktion des Alkoholkonsums entwickelt wurde. Im Vordergrund steht hierbei in erster Linie die Selbstkontrolle im Umgang mit Alkohol und nicht etwa der vollständige Verzicht wie es in den meisten Suchtprogrammen der Fall ist.
Das Training kann sowohl in Einzel- als auch in Gruppensitzungen vollzogen werden. Es ist in einem 10-Schritte-Programm aufgebaut, nach dem den Teilnehmern eine konkrete Struktur im Umgang mit Alkohol vermittelt wird. Kontrolliertes Trinken soll so in unterschiedlichen Bereichen der Lebensgestaltung thematisiert werden.
Teil des Konzeptes „kontrolliertes Trinken“ ist neben einem umfassenden Klärungsgespräch im Vorfeld auch eine sorgfältige Nachsorge bzw. Nachbetreuung des Teilnehmers.
Worin liegt der Unterschied zur Abstinenz?
Bei der Abstinenz hingegen findet kein kontrollierter Alkoholkonsum statt, sondern auf diesen gilt es gänzlich zu verzichten. Der Zeitraum erstreckt sich dabei in der Regel auf 6 bis 12 Monate.
Kontrolliertes Trinken: Kritik
Das Prinzip des kontrollierten Trinkens ist unter Suchtexperten nicht unumstritten. Der Ansatz wird teilweise als nicht zielführend erachtet und zudem dafür kritisiert, dass nicht klar definiert sei, welche Zielgruppe die richtige für kontrolliertes Trinken sei.
Ferner wird angemerkt, dass lediglich 1,6 Prozent aller Alkoholabhängigen zu einem maßvollen und moderaten Alkoholgenuss imstande seien.
Überdies wird vonseiten einiger Suchtexperten angemerkt, dass das Konzept zum kontrollierten Alkoholkonsum bereits in sich widersprüchlich sei. Auf der einen Seite fordere kontrolliertes Trinken von den Teilnehmern, Zeit, Ort und Umstände des Alkoholgenusses sorgfältig vorzubestimmen. Auf der anderen Seite sei genau diese Kontrolle und Zwanghaftigkeit Wesen der Alkoholkrankheit.
Wie werden kontrolliertes Trinken und Abstinenz nachgewiesen?
Bei einem Abstinenznachweis und einem Nachweis über kontrolliertes Trinken wird mittels regelmäßiger Urin- und Haarprobe überprüft, ob der Teilnehmer sich an den teilweisen bzw. vollständigen Alkoholverzicht hält. Die Proben werden dabei auf die Konzentration von Ethylglucuronid (EtG) untersucht, einem Abbaustoff, der durch den Konsum von Alkohol entsteht.
Die Haar- und Urinproben werden stets kurzfristig angekündigt, um zu gewährleisten, dass die Teilnehmer nicht nur in der Zeit kurz vor den Proben den Alkoholkonsum einstellen oder reduzieren, sondern sich auch während des gesamten Zeitraumes daran halten.
Wann wird kontrolliertes Trinken angeordnet?
Ob die jeweiligen MPU-Teilnehmer einen Abstinenznachweis oder Nachweise über ein kontrolliertes Trinken von Alkohol erbringen müssen, ist stets vom Einzelfall abhängig. Die individuelle Historie eines jeden Teilnehmers ist dabei von Relevanz.
Sofern von Behördenseite ein Abstinenznachweis nicht ausdrücklich verlangt wird, können die Teilnehmer dennoch selbst entscheiden, ob sie diesen erbringen wollen oder nicht. Von Vorteil kann der Nachweis jedoch durchaus sein. Er kann eine positive MPU-Begutachtung begünstigen, wobei er auf der anderen Seite auch kein Garant für das Bestehen ist.
Fazit
Zusammenfassend ist zum Thema „Alkohol und kontrolliertes Trinken“ folgendes festzuhalten:
- Die Behörden können je nach Einzelfall entscheiden, ob MPU-Teilnehmer Abstinenznachweise oder Nachweise über kontrolliertes Trinken erbringen müssen.
- Kontrolliertes Trinken soll einen maßvollen Umgang mit Alkohol vermitteln.
- Die Nachweise sind durch regelmäßige Urin- und Haarproben zu erbringen.
Schreibe einen Kommentar