Menü

Fahrerflucht in der Probezeit: Welche Folgen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn es mit der Fahrerlaubnis auf Probe zur Unfallflucht kommt

Fahrerflucht in der Probezeit wird hart bestraft.
Fahrerflucht in der Probezeit wird hart bestraft.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ist in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Dort droht der Gesetzgeber Unfallflüchtigen mit einer Geldstrafe bzw. einer dreijährigen Freiheitsstrafe.

Deshalb sollten Betroffene, die in einen Unfall mit einem Auto oder einem anderen Fahrzeug verwickelt sind, immer den Kontakt zur Gegnerseite oder zur Polizei suchen. Es ist nie ratsam, sich selbstständig zu entfernen, ohne alles zum Schaden geklärt zu haben.

Doch wie wird innerhalb der Probezeit Fahrerflucht geregelt? Werden Fahranfänger ebenso hart bestraft wie erfahrene Fahrzeugführer? Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund. Hier erfahren Sie, ob Fahrerflucht in der Probezeit eine gleichwertige Strafe nach sich zieht und welche Rolle A- und B-Verstöße dabei spielen.

FAQ: Fahrerflucht in der Probezeit

Ist Fahrerflucht in der Probezeit ein A- oder B-Verstoß?

Es handelt sich um einen A-Verstoß. Ein solcher ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Straßenverkehr.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit Fahrerflucht begehe?

Daraus folgt die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Außerdem werden Sie dazu verpflichtet, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.

Welche Konsequenzen können außerdem folgen?

Üblicherweise wird eine Fahrerflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe über bis zu drei Jahre sanktioniert. Drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot über bis zu drei Monate und unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen ebenfalls.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Fahrerflucht: A- oder B-Verstoß?

Die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, denen sich Fahranfänger mit der Fahrerlaubnis auf Probe schuldig machen können, sind nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in A- und B-Verstöße eingeteilt. Einträge aus letzterer Kategorie gelten grundsätzlich als weniger schwerwiegend. Beispiele dafür sind abgefahrene Reifen oder die Überziehung der Hauptuntersuchung.

Ein erster B-Verstoß hat keine Konsequenzen für den Täter. Erst beim zweiten kommt es zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Ein schwerwiegender A-Verstoß wirkt verkehrsrechtlich schneller. Fällt jemand mit Trunkenheit im Verkehr auf oder unterlässt Hilfeleistungen, kommt es direkt zur Verlängerung und zum Aufbauseminar. Zwei A-Verstöße sorgen für eine schriftliche Verwarnung. Spätestens beim dritten schwerwiegenden Verstoß wird der Führerschein entzogen.

Doch wie ist jetzt Fahrerflucht in der Probezeit einzuordnen? Hierbei handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat, die nach dem Strafgesetzbuch bestraft wird. Entsprechend wird eine solche Handlung als A-Verstoß gewertet. Das Strafmaß zu Fahrerflucht wird im nächsten Abschnitt detailliert besprochen.

Die Konsequenzen von Unfallflucht in der Probezeit

Bei Fahrerflucht sind die Folgen in der Probezeit ebenso schwerwiegend wie außerhalb.
Bei Fahrerflucht sind die Folgen in der Probezeit ebenso schwerwiegend wie außerhalb.

Fahranfänger, welche mit dem Auto einen Unfall verursachen, sollten sich in jedem Fall vergewissern, ob bei der Gegenseite ein Schaden entstanden ist.

Liegt der Fall vor, dass der andere Fahrzeugführer nicht anwesend ist, gilt es, eine angemessene Wartezeit einzuhalten und die Polizei zu verständigen, wenn auch nach dieser Zeitspanne noch niemand am Unfallort eingetroffen ist.

Andernfalls zieht Fahrerflucht in der Probezeit dieselbe Strafe nach sich, wie es bei langjährigen Verkehrsteilnehmern der Fall ist. Das bedeutet:

Wird der Ort, an dem es durch den Unfall zu einem Schaden am Auto oder an einer Person gekommen ist, unerlaubt verlassen, droht eine Geldstrafe oder alternativ eine dreijährige Haftstrafe. Typisch ist auch ein Fahrverbot und der Führerscheinentzug.

Dadurch dass der Führerschein auf Probe besteht, zieht Fahrerflucht zusätzlich die verkehrsrechtlichen Konsequenzen eines A-Verstoßes nach sich. Bei einem einmaligen Vergehen verlängert sich entsprechend die Probezeit auf vier Jahre und es kommt zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten für das Seminar müssen vom Führerscheinneuling außerdem selbst übernommen werden.

Nicht zuletzt sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg für Fahrerflucht vom Unfallort vor, Probezeit oder nicht. Die finanziellen und verkehrsrechtlichen Konsequenzen sind entsprechend ernstzunehmen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (49 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Fahrerflucht in der Probezeit: Welche Folgen drohen?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

58 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Alexandra
    Am 16. Dezember 2022 um 14:05

    Hallo zusammen,
    Ich bin rückwärts raus gefahren und habe ein parkendes Auto beschädigt im Wert von 100-200€. Da ich noch in der Probezeit bin was kommt alles auf mich zu und wieviel Geld wird das ca. in Anspruch nehmen?

    Liebe Grüße

  2. Mardare V
    Am 8. September 2021 um 13:59

    Neulich hatte ich einen Unfall und habe das Auto einer Frau zerkratzt. Ich gebe an, dass ich den Unfallort verlassen habe, was sind meine Einwilligungen?

  3. Lili
    Am 13. August 2021 um 22:07

    Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen ein vorderes Auto beim ausparken leicht berührt in meiner Wohnstraße.(Familienhäuser)

    Ich habe einen Zettel mit Anmerkungen, Name und Nummer geschrieben hinter der Windscheibe gelegt.

    Ich habe viel gewartet aber keinen erschien.

    Habe immer die ganze Nacht das Auto beobachtet nicht geschlafen.

    In der Nacht habe ich recherchiert und lernte, dass ich trotzdem die Polizei informieren sollte.

    Weil es nach Mitternacht war, habe ich Fotos vom das Auto und meinem an die Polizei in einer Email geschickt und das Vorfall geschildert.

    Am nächsten Morgen bekam einen Anruf von der Besitzerin und waren wir uns einig, die Schäden über meine Versicherung lassen.

    Die Versicherung hat sich gemeldet und wird das entschädigen.

    Heute bekomme ich einen Brief vom Polizei , dass eine unerlaubte Entfernung vom Unfallort.
    Beim Versuch(steht): nein

    Ich sollte die Situation äußern oder akzeptieren oder Anwalt einschalten.

    Ich habe ganz genau was passiert geschrieben mit Beweise auf einem Beiblatt.

    Was soll jetzt passieren???
    Bekomme ich doch eine Strafe?? Obwohl ich mich rechtzeitig verhalten habe.
    Außerdem bin ich nicht in der Probezeit ein Jahr und acht Monate.

    Ich bin nicht schuldig dass ich die Polizeiwagen in meiner Wohnstraße kommt.
    Das war sehr peinlich für mich , dass ich der Abstand verschätzt habe.
    Ich habe selber bei Polizei gemeldet und die Besitzerin hat sich bei mir gemeldet.
    Wir sind Nachbarn

  4. Lili
    Am 13. August 2021 um 21:54

    Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen ein vorderes Auto beim ausparken leicht berührt in meiner Wohnstraße.(Familienhäuser)

    Ich habe einen Zettel mit Anmerkungen, Name und Nummer geschrieben hinter der Windscheibe gelegt.

    Ich habe viel gewartet aber keinen erschien.

    Habe immer die ganze Nacht das Auto beobachtet nicht geschlafen.

    In der Nacht habe ich recherchiert und lernte, dass ich trotzdem die Polizei informieren sollte.

    Weil es nach Mitternacht war, habe ich Fotos vom das Auto und meinem an die Polizei in einer Email geschickt und das Vorfall geschildert.

    Am nächsten Morgen bekam einen Anruf von der Besitzerin und waren wir uns einig, die Schäden über meine Versicherung lassen.

    Die Versicherung hat sich gemeldet und wird das entschädigen.

    Heute bekomme ich einen Brief vom Polizei , dass eine unerlaubte Entfernung vom Unfallort.
    Beim Versuch(steht): nein

    Ich sollte die Situation äußern oder akzeptieren oder Anwalt einschalten.

    Ich habe ganz genau was passiert geschrieben mit Beweise auf einem Beiblatt.

    Was soll jetzt passieren???
    Bekomme ich doch eine Strafe?? Obwohl ich mich rechtzeitig verhalten habe.
    Außerdem bin ich nicht in der Probezeit ein Jahr und acht Monate.

    Ich bin nicht schuldig dass ich die Polizeiwagen in meiner Wohnstraße kommt.
    Das war sehr peinlich für mich , dass ich der Abstand verschätzt habe.
    Ich habe selber bei Polizei gemeldet und die Besitzerin hat sich bei mir gemeldet.
    Wir sind Nachbarn und zwischen uns ist ganz klar.

  5. Lili
    Am 13. August 2021 um 21:49

    Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen ein vorderes Auto beim ausparken leicht berührt in meiner Wohnstraße.(Familienhäuser)

    Ich habe einen Zettel mit Anmerkungen, Name und Nummer geschrieben hinter der Windscheibe gelegt.

    Ich habe viel gewartet aber keinen erschien.

    Habe immer die ganze Nacht das Auto beobachtet nicht geschlafen.

    In der Nacht habe ich recherchiert und lernte, dass ich trotzdem die Polizei informieren sollte.

    Weil es nach Mitternacht war, habe ich Fotos vom das Auto und meinem an die Polizei in einer Email geschickt und das Vorfall geschildert.

    Am nächsten Morgen bekam einen Anruf von der Besitzerin und waren wir uns einig, die Schäden über meine Versicherung lassen.

    Die Versicherung hat sich gemeldet und wird das entschädigen.

    Heute bekomme ich einen Brief vom Polizei , dass eine unerlaubte Entfernung vom Unfallort.
    Beim Versuch(steht): nein

    Ich sollte die Situation äußern oder akzeptieren oder Anwalt einschalten.

    Ich habe ganz genau was passiert geschrieben mit Beweise auf einem Beiblatt und an die Polizei zurückgeschickt.

    Was soll jetzt passieren???
    Bekomme ich doch eine Strafe?? Obwohl ich mich rechtzeitig verhalten habe.
    Außerdem bin ich in der Probezeit ein Jahr und acht Monate.

    Ich bin nicht schuldig, dass ich nicht wollte, Polizeiwagen in meine Wohnstraße Mitternacht zu kommen.
    Das würde sehr peinlich für mich gewesen.

    Ich habe selber bei Polizei gemeldet.

    Das Stück Papier auf der Wandscheibe funktionierte und die Besitzerin hat sich bei mir gemeldet.

    Wir sind Nachbarn, die wohnt gegenüber mir.

    Ich bitte um Antwort???

  6. Emran
    Am 10. Juli 2021 um 15:53

    Ich habe mein Auto neben ein andere Auto in IKEA in Duisburg geparkt als ausgestiegen bin sah ich das in andere Auto eine Kratzer ist ich weiß nicht ob ich diese Kratzer verursacht habe oder jemand andere war’s dann bin ich raus gefahren und habe ich mein Auto vor dem Auto geparkt dann bin ich einkaufen gegangen 30min später wurde mein Kennzeichen gerufen als zu mein Auto gegangen bin war keine da dann habe ich die security gefragt und Sie meinten es war Polizei hier und die haben die Autos kontrolliert und dann meinten sie das wäre normal und ich bin wieder rein gegangen aber gestern habe ich einen Brief von Polizei erhalten die ich ausfüllen musste dann habe ich hier in meine Stadt bei der Polizei nach gefragt worum ist eigentlich geht dann meinte die es geht um Verkehrsunfall mein Auto wurde da gesehen so und ich bin gerade auf der Probezeit. Wird mein Führerschein von mir weggenommen?

  7. Robin L
    Am 19. Mai 2021 um 12:11

    Hallo
    Ich hab einen MPU machen müssen da ich in der Probezeit Verlängerung negativ aufgefallen bin
    Versuchter Diebstahl
    Geschwindigkeits Überschreitung
    Unfall Fahrerflucht

    Bis jetzt habe ich meinen Führerschein noch !

    Was habe ich für Möglichkeiten wann das Psychologische Gutachten der MPU negativ ausfällt und mir der Führerschein Entzogen wird?

    Was hab ich für Möglichkeiten um meinen Führerschein wieder zu bekommen?

  8. anonym
    Am 17. März 2021 um 16:37

    Hallo, ich bin noch in der Probezeit und habe beim Parken ein Auto beschädigt (danach aus Panik weggefahren). Eine Gerichtsverhandlung hat stattgefunden und ich wurde wegen Fahrerflucht verurteilt (ich wurde ich nur mündlich verwarnt). Außerdem habe ich einen Fahrverbot von insgesamt 4 Monaten bekommen. Jedoch habe ich bis jetzt keinen Brief von der Führerscheinstelle bekommen (die Gerichtsverhandlung war vor mehr als 2 Monaten). Wird also meine Probezeit nicht verlängert, weil der Richter mich nur mündlich verwarnt hat?

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Jörg
    Am 13. Dezember 2020 um 1:33

    Ich habe ein problem undzwar habe ich beim ausparken ein auto am hinteren radkasten erwischt ich habe eine stunde lang auf den fahrer gewartet es kam aber niemand ich habe meine personalien aufgeschrieben und an die frontscheibe gemacht (zu diesem zeitpunkt wusste ich nicht dass man dass nicht darf) jetzt kam ein typ zu mir nachhause der unfallgeschädigte und meinte ich müsse ihm 1500€ geben (viel zu viel für diesen schaden) ansonsten würde er mich wegen fahrerflucht anzeigen und er behauptet ich hätte keine personalien hinterlassen jetzt überlege ich ihn wegen erpressung anzuzeigen und der polizei alles was passiert ist zu erzählen aber da es ja eine straftat ist wie ich seit kurzem weiß was kann auf mich zukommen bin in der probezeit und habe schon ein verfahren wegen btm am steuer(schnelltest gemacht positiv bluttest ausstehend) was kann mich erwarten?

  10. Witchi
    Am 4. Dezember 2020 um 19:39

    Hallo, vor 3 Tagen machte ich meinen Führerschein und rammte vermeintlich ein parkendes Auto beim wenden. Der Schaden an meinem Fahrzeug ist äußert gering und weder ich noch mein Beifahrer bemerkten einen Unfall. Angeblich soll der Waagen der Betroffenen einen starken Lackschaden haben. Da es sich eigentlich nicht um Fahrerflucht handelt (außer der Gutachter stellt was anderes fest), handelt es sich um keinen A-Verstoß. Liege ich mit dieser Annahme richtig?

  11. Cem
    Am 23. November 2020 um 18:57

    Hallo ich habe heute einen leichten Unfall gebaut bin mit maximal 15 km/h in die Tür eines parkenden Autos gefahren aus Panik bin ich abgehauen was ziemlich dumm war.Bin frisch 18 und habe meinen Führerschein ca seit 3 Wochen.Welche Strafe wird auf mich zu kommen.

  12. Bine S.
    Am 8. Oktober 2020 um 10:59

    Hallo, ich habe ein Auto beim Ausparken gestreift und bin panisch weggefahren. Ich bin kurz darauf zur Polizei, habe alles gestanden und ein Verfahren nach Jugendstrafrecht bekommen. Die Richterin hat mich in dem Urteil verwarnt mit Auflagen von € 1000 Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Das war bereits im Mai 2020. Laut eine Anfrage in Flensburg sind dort keine Einträge unter meinem Namen. Also keine Punkte etc. Des Weiteren weiss ich nicht was mit meiner Probezeitverlängerung ist. Habe ich eine bekommen? Müsste ich dann nicht Post von der Führerscheinstelle bekommen? Leider finde ich online nichts und möchte auch keine “schlafenden Hunde” wecken, für den Fall dass es untergegangen ist.
    Gruss Bine

  13. Salvatore
    Am 3. Oktober 2020 um 17:30

    Hallo

    Ich hab vorhin ein Pfosten angefahren von der Strassenbahn ich bin aussgestiegen war 2-3 minuten vor ort leute haben mich gesehn. Ein Strassenbahnfahrer hat mich auch gesehn und fragte mich ob mit mir alles gut ist. Danach stat die Polizei zu Rufen ich Dumm bin weggefahren hab das Auto geparkt und bin zu mein Couseng geflaufen weil das auto von ihm ist und wollte mit ihm Zur Polizei Wache. Ich mach die Tür auf die Polizei war schon vor Ort (Daheim). Nun meinten die das es Fahrerflucht ist hab Alkohl Test gemacht war 0.00 und Drogen genau so. Ich hab noch nie eine Anzeige gehabt noch nie was mit Der Polizei zu tun gehabt keine Blitzer Keine Straffzettel. Meine Probezeit hört am 21.0202020 auf was passiert mir jetzt ?:(

  14. Andrej D
    Am 26. September 2020 um 8:42

    Hallo mein name ist Andrej,
    ich habe ein Kurvenschild umgefahren und stand erstmal am Umfall Ort und habe nicht die Polizei angerufen aber bin nach dem das Auto abgeschleppt wurde bin ich zur Polizei gegangen und habe meine Tat gestanden. Ich bin in der Probezeit und weiß nicht was passieren wird.
    MfG
    Andrej D

  15. Oliver M.
    Am 20. Februar 2020 um 11:19

    Hallo ich habe vor ca 3 Wochen mit einem Transporter 2 Schilder auf einer Verkehrsinsel umgefahren bin daraufhin ca 200 m weiter gefahren um mich da an die Seite zu stellen
    Vor mir hat allerdings schon jemand die Polizei vom Vorfall alarmiert
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen
    Gruss olli

  16. Otto
    Am 2. Dezember 2019 um 18:50

    Guten Tag,
    ich wurde laut Gutachter der Polizei von einem Zeugen der angeblichen Fahrerflucht beschuldigt.
    Ich habe mir meiner Meinung nach nichts zu Schulden kommen lassen. Der Gutachter hat mein Auto begutachtet. Das Gutachten selbst steht noch aus.
    Allerdings habe ich seine Aussage so verstanden, dass mir SOFORT bis zu einer Gerichtsverhandlung der Führerschein entzogen wird.
    Der Führerschein ist für mich von beruflicher Relevanz, deshalb die Frage: kann der Führerschein SOFORT entzogen werden? Und wie wahrscheinlich ist bei einem (angeblich) extrem geringen Sachschaden der Führerscheinentzug?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 17:46

      Hallo Otto,

      die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Einzelfall möglich. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jiggi
    Am 28. November 2019 um 14:26

    Hallo liebe Leser und Leserinnen des Bußgeldkatalogs,

    in vergangener Zeit kam es im Bekanntenkreis leider zu einem Unfall in der Probezeit,wo der Fahrer schon ein Aufbauseminar absolvieren musste ,da er mal jemanden die Vorfahrt genommen hat. Das Aufbauseminar wurde erfolgreich bestanden. Jetzt zum Punkt :
    Was kann geschehen wenn der jenige noch einen weiteren Unfall begangen hat ohne Personschaden bei einem stehenden Fahrzeug und kleinem Blechschaden? Der Betroffene wurde sehr sauer und der Fahrer bekam Panik das er aufgrund dessen den Unfallort ein kleines Stück entfernte-( ca. 10-15 Meter ) Der Unfallverursacher stellte sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall selbst telefonisch der Polizei
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 17:28

      Hallo Jiggi,

      das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt in der Regel einen A-Verstoß dar. Sofern der Führerschein aufgrund des Straftatbestands nicht entzogen wird, kann ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zu einer Verwarnung und er Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, führen. Prüfen Sie am besten den genauen Tatvorwurf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. michael
    Am 11. November 2019 um 14:12

    Hallo,

    ich habe Fahrerflucht begangen, ich habe beim parken ein Auto erwischt ziemlich heftig sogar die summe ist ca. 5000 Euro Der Besitzer hat mich verfolgt und zeugen sahen den Vorfall gesehen. als ich bei der Polizei war habe ich gesagt, dass ich im sommer einen vorfall mit nem älteren herr hatte ich habe normal geparkt, er hzat mich angeschrien obwohl nichts passiert ist. welche stafe erwartet mich

  19. Lucas
    Am 10. September 2019 um 17:16

    Hallo, ich hab heute Nachmittag beim rausfahren aus einem Parkplatzt ein parkendes Auto angefahren, weil in dem Moment Gegenverkehr kam und ich ausweichen wollte. Es wurde der rechte außenspiegel des Autos beschädigt, in dem Auto saß eine ältere Frau. Ich habe ihr meine Handynummer gegeben, und habe Ort, Datum, Zeit und Geschehen aufgeschrieben, (leider kam ich nicht auf die Idee einen Unfallbericht auszufüllen und Unterschreiben zu lassen, zudem habe ich keine Bilder vom Spiegel gemacht). Sie hat mich bis jetzt nicht mehr zurückgerufen, (3 St. nach dem Unfall), und ich habe keine Handy- / Telephonnummer oder das Kennzeichen von ihr, sollte sie mich nicht anrufen kann ich den Unfallschaden gar nicht regeln. Ich habe den Führerschein erst seit einem halben Jahr und habe angst das dies als Fahrerflucht betitelt wird und ich womöglich Angezeigt werde.
    Könnt ihr mir mitteillen ob es rechtlich gesehen Fahrerflucht wahr oder nicht? Danke im voraus.
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 15:10

      Hallo Lucas,
      eine Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Alma
    Am 15. Juli 2019 um 13:31

    Hello, I had an accident yesterday as I was trying to reverse out of a parking space, I scratched the car on my right and it had a little press though not that bad but I was scared and ran away. All though I am expecting a letter from the police but I am scared that my licence will be withdrawn. I am still in the first tremester of my probation period.

  21. Johannes
    Am 28. Mai 2019 um 18:13

    Hallo ich bin heute beim arbeiten Rückwerts gegen ein Zaun gefahren und hab den Briefkasten auch noch gestrichen und bin dan ausgestiegen hab aber nicht viel Schäden gesehen nur einbisschien farbspuren am briefkasten . Danach war die Polizei bei der Arbeit und wollte mit mir reden mich hatt jeman beobachtet und daraufhin die Polizei gerufen. Die Frage ist nun bekomme ich jetzt den Führerscheib weg oder nicht??

  22. Eda
    Am 25. April 2019 um 14:27

    Hallo, ich habe heute morgen eine Fahrflucht begannen, jemand hatte meine Vorfahrt geklaut und da ich ihn ausweichen wollte habe ich ausversehen ein auto angerempelt. Das ist mir zum ersten mal passiert ich war schockiert und hatte Angst bin dann weiter gefahren da ich noch pünktlich zum Unterricht wollte. Ich habe in der Schule direkt Rat gesucht und abgesprochen zum auto noch mal hinzugehen ob was passiert ist in der pause mit meinen Freundinnen. Es hatte mich schon jemand der Polizei gemeldet. Die Polizei war auch schon da die werden es den gericht weitergeben. Was wird jetzt passieren? Nehmen die mein Führerschein weg?
    Ps: das auto dass angerempelt wurde hatte einen Kratzer abbekommen der nicht gross ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 14:14

      Hallo Eda,

      Fahrerflucht ist eine Straftat und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Ein Fahrerlaubnisentzug ist ebenfalls möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Claudia
    Am 19. April 2019 um 11:54

    Hallo
    Bin in der Probezeit habe mein Führerschein erst Dezember 2018.
    Mir ist am 9.4 was passiert. Ich Suchte ein Parkplatz und habe ausersehen beim wenden ein Auto geschrammt was im Halte Verbot vor der Schule gehalten hat ich war total aufgeregt habe Motor abgeschaltet ausgestiegen und mir den schaden angeguckt .Das Auto hat mehr Kratzer und eine kleine Delle habe gewartet Kamm keiner also habe ich ein Zettel hinterlassen aus Stress habe ich meine Telefonnummer vergessen. Ich klebte es vorne bei der Scheibe den packte ich mein Auto und ging am Tart Ort zurück. Der Besitzer Kamm immer noch nicht mir Fiel auf das ich meine Versicherungs Nummer nicht aus dem Kopf hatte also ging ich ( zu Hause) war alles vor der Haus Tür passiert. Ich ging nach obenr guckte zwischen durch auf dem Balkon ,den Kamm Sie und ich ging runter. Sie fragte mich wie es passiert war habe es ihr erzählt sie war sehr freundlich und meinte auch wir brauchen keine Polizei wir klären es mit unsere Versicherung. Ok war Froh das sie So Verständnisses voll ist. Gestern bekam ich ein Berief von der Polizei das ich Fahrerflucht gemacht habe mit Blech schaden.

    Was kommt auf mich zu und was kann ich machen. Warum sagte sie keine Polizei und den doch???
    Habe eine Vor ladung bekommen von der Polizei

  24. Roger
    Am 28. März 2019 um 23:41

    I came accross a small incident today where my car was hit while reversing back which did not cause any serious damage. I just came out of the car and used the emergency lights (blinker) and told the other drive ‘it’s just the number plate’. He said he wants to decide this and he had a look on his car. He then sat back in his car and told me it’s all good and waved me to go. I left and then police came to my address claiming I had hit and run according to the other driver.
    They have now invited me to the police station and I’m sure it will happen next. Can anyone help?

  25. Memo
    Am 1. März 2019 um 3:34

    Hallo. Ich habe Plakate gefahren und wegen ein LKW. Panische Angst geworden und weiter gefahren.im Unfall Ort mein Kennzeichen verloren heute morgen Polizei war bei mir tür. Was kommt auf mich zu

  26. Patrick
    Am 27. Februar 2019 um 7:45

    Guten Tag ich habe gestern geparkt dann hat mich ein anderer Auto Fahrer aufmerksam gemacht und ist weggefahren dann habe nach gesehen und habe einen Schaden gesehen der aber von der Höhe nicht bei meinem Fahrzeug nicht passt was soll ich tin

  27. Graba
    Am 24. September 2018 um 16:37

    Hallo, ich habe am Freitag die Polizei besucht, die hat alles Aufgenommen.
    Nun zum Fall, ich habe meine Tante abgeholt, habe aus geparkt, und soll dabei einen Kratzer gemacht haben.
    Aber es hat weder meine Tante noch ich etwas bemerkt, der Typ hinter mir hat auch nicht auf sich aufmerksam gemacht.
    Radio war aus, und die Fenster offen.
    Ach und es ist keine Straße bei der man einfach so abhauen kann, ziemlich eng und bei Gegenverkehr muss man warten.
    Ohne den Besuch wüste ich gar nicht, dass irgendetwas angestellt habe, nun habe ich total Angst.
    Weil ich eben in der Probezeit bin und auch noch eine Ausbildung mache, und somit auch nicht viel Geld habe.
    Achja, die Höhe des Kratzers von dem anderen passt auch nicht so richtig mit meinen Auto zusammen, und ich habe auch keine Lackspuren von dem anderen.

    Ich wüsste gerne was da auf mich zukommt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:34

      Hallo Graba,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie umfassend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Sanni
    Am 18. September 2018 um 17:32

    Hallo ich bin an einen Baum gefahren, und hab nicht die Polizei gerufen. Was kann mir passieren? Ich hab den Führerschein auf Probe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:13

      Hallo Sanni,

      in diesem Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen sagen, wie jetzt vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Daniel
    Am 12. September 2018 um 13:19

    Hallo mein Name ist Daniel habe auch schon Fahrerflucht begannen, hab mir ein Anwalt besorgt der sich damit gut auskennt habe noch halbes Jahr probezeit. Bin nicht mit Alkohol oder sonst was gefahren , bin auch nicht vorgemerkt, hab mein Führerschein abgegeben freiwillig und man hat mir gesagt das ich mein Führerschein nach gewisser Zeit wieder ein Antrag stellen kann mit sufbsudiminar wenn der Entzug vom Führerschein beendet ist ist das war ?

  30. Tabea
    Am 13. August 2018 um 9:37

    Hallo ich habe heute morgen eine direkt hinter meinem Auto stehende Müll Tonne – meine eigene umgefahren ( sie gehört zu meinem Haus) und sie aber liegen lassen weil ich mich so erschrocken habe. Ich wurde dabei gesehen wie ich dann weiter gefahren bin. Passiert etwas wenn ich angezeigt werde? Ich bin in 1 Monat aus meiner Probezeit draußen.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.