Dem Statistischen Bundesamt zufolge kam es im Jahr 2016 zu knapp 2,6 Millionen Unfällen auf deutschen Straßen. Die Ursachen für einen Zusammenprall liegen oft darin, dass der betroffene Fahrer die vorliegende Situation falsch eingeschätzt oder schlichtweg gegen das Verkehrsrecht verstoßen hat. So ärgerlich es auch ist, unschuldig in einen Crash verwickelt zu werden – ein selbstverschuldeter Unfall belastet einige Fahrer teilweise noch mehr.

„Oh mein Gott, ich habe einen Unfall verursacht!“, rauscht es danach wohl den meisten Autofahrern durch den Kopf. Wer einen Autounfall selbst verschuldet hat, stellt sich im Anschluss daran automatisch Unmengen an Fragen:
Zahlt meine Haftpflichtversicherung? Was zahlt die Teilkasko bei selbstverschuldetem Unfall? Wird ein selbstverschuldeter Unfall von der Vollkasko abgedeckt? Was droht mir, wenn ich mich noch in der Probezeit befinde? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Ratgeber.
Inhalt: Selbstverschuldeter Unfall: Zahlt die Versicherung bei Eigenverschulden?
Unfall selbst verschuldet: Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert, ggf. den Notarzt bei verletzten Personen gerufen, den Unfallhergang dokumentiert sowie Namen und Kontaktdaten mit dem anderen Fahrer ausgetauscht haben, sollte ein selbstverschuldeter Unfall der Versicherung gemeldet werden.

In Deutschland ist zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Optional können Fahrzeughalter jedoch eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung abschließen. Doch zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden? Diese Frage ist mit “Jein” zu beantworten. Die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners, die ein selbstverschuldeter Unfall nach sich zog, werden übernommen – die Schäden am eigenen Auto jedoch nicht.
Die nächste Frage, die sich Autofahrern stellt, ist folgende: Zahlt die Teilkasko bei selbstverschuldetem Unfall? Zwar deckt diese Art der Versicherung Schäden ab, die durch Diebstahl, Hagel, Glasbruch oder Wildunfälle entstanden sind, ein selbstverschuldeter Unfall gehört bei Teilkasko jedoch nicht dazu.
Haben Sie einen Unfall selbst verschuldet, zahlt die Vollkasko alle Schäden. Neben den gerade genannten Aspekten deckt sie nämlich auch aus Vandalismus resultierende Schäden sowie die Kosten ab, die entstehen, wenn Sie einen Unfall selbst verursachen.
Welche Folgen hat ein selbstverschuldeter Unfall in der Probezeit?
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen dazu, dass die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen Fahranfänger damit rechnen, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird. Doch was passiert, wenn man einen Unfall verursacht und sich noch in der Probezeit befindet?
Ein selbstverschuldeter Unfall – etwa, weil Sie als Führerscheinneuling einem anderen Fahrer die Vorfahrt nehmen – wird in der Probezeit als Verstoß der Kategorie A angesehen, weshalb die gerade genannten Konsequenzen auf den betroffenen jungen Autofahrer zukommen.
Je nachdem, gegen welche Regel verstoßen wurde, ist es jedoch auch möglich, dass keine Punkte in Flensburg drohen, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Verstoß der Kategorie A, sondern um einen B-Verstoß. Maßnahmen zur Probezeit werden erst bei zwei Verstößen dieser Art fällig.
Zusammenfassung zum Thema Versicherung in puncto selbstverschuldeter Unfall:
- Haben Sie einen Unfall verursacht, werden die Kosten für die Reparatur am Fahrzeug des Unfallgegners von der Haftpflichtversicherung getragen. Für die Schäden an Ihrem eigenen Auto müssen Sie selbst aufkommen.
- Bei Teilkasko wird ein Unfall aus Eigenverschulden nicht übernommen.
- Jegliche Schäden übernimmt die Vollkasko, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde. Daher empfiehlt sie sich vor allem bei Neufahrzeugen.
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