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Straftat im Straßenverkehr: Was droht dafür?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ordnungswidrigkeit und Straftat – Worin besteht der Unterschied?

Zwischen einer Ordnungswidrigkeit, wie z.B. geblitzt zu werden, besteht ein Unterschied zu einer Straftat.
Zwischen einer Ordnungswidrigkeit, wie z.B. geblitzt zu werden, besteht ein Unterschied zu einer Straftat.

Viele Menschen wissen, dass ein Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat besteht. Worin dieser jedoch genau liegt, ist häufig unklar. Dabei sollte im Hinblick auf die Verkehrsregeln jedem bewusst sein, worin die Gegensätze liegen.

Denn ein Strafverfahren läuft grundsätzlich anders ab, als ein einfaches Bußgeldverfahren.

Der folgende Ratgeber gibt detailliert Auskunft zum Thema Straftat und nennt mögliche Arten von Straftaten, die laut dem deutschen Gesetz als solche definiert werden.

FAQ: Straftat

Was ist eine Straftat?

Hierbei handelt es sich um rechtswidrige und schuldhafte Verhaltensweisen, die ein Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt und dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe androht.

Wie unterscheidet sich eine Ordnungswidrigkeit von einer Straftat?

Auch Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße. Sie sind aber geringfügiger als strafbare Handlungen und werden deswegen nicht strafrechtlich verfolgt, sondern mit einem Bußgeld sanktioniert.

Was sind Verbrechen und Vergehen?

Den Unterschied erklärt § 12 StGB: Verbrechen werden demnach mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft, Vergehen mit Geldstrafe oder einer im Mindestmaß geringeren Freiheitsstrafe.

Spezielle Informationen zur Straftat

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Wann ist ein Vergehen eine Straftat?

In Deutschland wird ein Straftatbestand nach dem Strafrecht geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB) fasst diesbezüglich die Gesetze zusammen.

Eine Straftat ist laut Definition eine verbotene Handlung, bei welcher der Straftäter bei vollem Bewusstsein und somit schuldhaft gehandelt hat. Bei dieser Handlung hat er rechtswidrig agiert und eine Tat begangen, welche mit der Verletzung von Rechtsgütern einhergeht.

Straftaten in Deutschland haben ein eingeleitetes Strafverfahren und bei Verurteilung eine Bestrafung zur Folge. Nach dem Strafvollzugsrecht wird die Strafe verhängt und durchgesetzt. Je nach Schwere der Straftat, drohen entsprechend harte oder milde Sanktionen. Diese sollen die Wirkung erzielen, dass der Täter getadelt wird und zukünftig keine weiteren Straftaten mehr begeht. Das Wissen von der Existenz der Bestrafungen soll ebenfalls andere Bürger davon abhalten, Vergehen zu veranlassen und durchzuführen.

Folgende Absichten hat somit das Strafrecht mit einer Ahndung von einer Straftat:

  • Spezialprävention – der erzieherische Effekt
  • Generalprävention – Abschreckung vor einer weiteren Tat
  • Repression – Büßen für das Fehlverhalten

Was gibt es für Straftaten? Einige Beispiele

Eine Straftat gilt immer dann als solche, wenn sie im Gesetz verankert ist und dort beschrieben wird. Zu einer Ahndung kommt es demnach nur dann, wenn eine gesetzliche Strafbarkeit auch festgelegt ist. Daher müssen vorher diese Bedingungen existent sein:

  • Das Vergehen muss im StGB oder in einem anderen Gesetz Erwähnung finden, als Straftat deklariert werden und eine Bestrafung als Folge haben.
  • Die beschuldigte Person muss in vollem Bewusstsein gehandelt haben.
  • Die Straftat muss rechtswidrig sein und ohne mögliche Rechtfertigung (Notwehr) sein.
Mutwillige Sachbeschädigung kann im schlimmsten Fall als Straftat gelten.
Mutwillige Sachbeschädigung kann im schlimmsten Fall als Straftat gelten.

Wenn eine andere Person einen schwerwiegenden Verstoß begangen hat, besteht für die wissende Person eine Anzeigepflicht der Straftat. Andernfalls ist sie sonst Mitwisser und macht sich ebenfalls strafbar.

Je nach Fall kann es auch von der Polizei als unterlassene Hilfeleistung eingestuft werden, so beispielsweise, wenn es um verletzte Menschen geht, die in Lebensgefahr schweben.

Hierbei sollte allerdings nicht auf Vermutungen basierend gehandelt werden, sodass eine Person der Bezichtigung einer Straftat zum Opfer fällt.

Als eine „schwere Straftat“ werden Vergehen gewertet, bei denen es um Handlungen geht, die gegen die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens oder gegen die Rechtsordnung der Gesellschaft verstoßen.

Die schwerste Form einer Straftat wird Verbrechen genannt.

Dies sind Beispiele für schwerwiegende Vergehen laut StGB:

  • Mord
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Nötigung
  • Raub
  • Betrug
  • Bestechung
  • Geiselnahme
  • Brandstiftung

Es kann passieren, dass in einem Fall die Staatsanwaltschaft keine Beweismittel zur Verfügung hat, um einen Beschuldigten tatsächlich zu überführen. In manchen Fällen besteht auch kein hinreichender Tatverdacht oder der Straftäter kann nicht ermittelt werden. Dann kommt es zur Einstellung vom Strafverfahren.

Einige Vergehen, welche bisher noch keine Erwähnung gefunden haben, fallen dennoch unter den Begriff der Straftat. Diese sind im folgenden Abschnitt gelistet und erklärt:

  1. Die Vortäuschung einer Straftat (nach § 145d): Wenn eine Person bewusst vortäuscht, dass an einem Ort oder an einer Person ein Vergehen verübt wurde, gilt dies als Vortäuschung. Diese Tatsache wird mit einer Gefängnisstrafe oder Geldstrafe geahndet.
  2. Die Anstiftung zur Straftat (nach § 26 StGB): Auch wenn die Person nicht die eigentliche Tat ausgeführt hat, ist sie dennoch der Ursprung derer und wird genau wie der Straftäter verurteilt. Als Anstifter gilt die Person, welche eine andere Person vorsätzlich zu einer rechtswidrigen Handlung drängt oder überredet. Laut Gesetz zählt dies zur Verursachung einer Straftat und Rechtsverletzung.
  3. Versuchte Straftat (nach § 23 StGB): Auch der Versuch und die nicht gänzliche Durchführung einer Straftat führt nach dem Strafgesetzbuch zu einer Bestrafung. Da der Entschluss zu einer Tat vorliegt und somit eine Absicht der rechtswidrigen Handlung besteht, wird die versuchte Straftat vor Gericht entschieden. Dabei können allerdings mildernde Umstände und ein geringeres Strafmaß geltend gemacht werden, als es bei einer vollzogenen Straftat der Fall wäre.

Straftaten: Die Statistik in Deutschland

Raub gilt als eine Straftat.
Raub gilt als eine Straftat.

Jedes Jahr wird vom Bundeskriminalamt (BKA) eine Polizeiliche Kriminalstatistik herausgegeben. Meist erscheint diese in Buchform, in der zweiten Jahreshälfte und wird Justizbehörden, aber auch Hochschulen zur Verfügung gestellt. Die darin vorgestellten Fakten drehen sich um die jährlichen Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutzdelikte und Straftaten.

Im Jahr 2014 registrierte die Polizei in Deutschland über sechs Millionen Straftaten. Gemäß der Statistik des Vorjahres, wurde dabei ein Anstieg verzeichnet. Nur knapp 55 Prozent der Taten wurden aufgeklärt. 2015 ließen sich von den bisher ausgewerteten und veröffentlichten Statistiken Aussagen zu einem enormen Anstieg an Wohnungseinbrüchen tätigen.

Unterschiede zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat

Außer Straftaten gibt es noch weitere Gesetzesverstöße, beispielsweise Ordnungswidrigkeiten. Dies sind verhältnismäßig kleinere Vergehen, die kaum kriminelle Absicht als Grundlage haben, verglichen mit einer Straftat.

Bei einer Ordnungswidrigkeit ist eher die Sorgfaltspflicht, welche eine Person hat, generell unterlassen worden. Bei einer Straftat spielen die gesellschaftlichen Normen und Moralvorstellungen zusätzlich noch eine wesentliche Rolle. Ordnungswidrigkeiten haben im Anschluss ein Bußgeldverfahren zur Folge, welches nicht wie ein Strafverfahren im Gericht entschieden wird.

Was passiert bei Straftaten im Straßenverkehr?

Die Verjährung einer Straftat hängt von der eigentlichen Tat ab.
Die Verjährung einer Straftat hängt von der eigentlichen Tat ab.

Bei einigen Vorfällen mit Fahrzeugen auf den Straßen, kann nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen werden. Eine Straftat im Straßenverkehr ist es beispielsweise, wenn mit Alkohol und Drogen am Steuer gefahren wird, eine Fahrerflucht begangen wird oder eine unterlassene Hilfeleistung geschehen ist.

Viele Personen unterschätzen, dass tatsächlich eine Fahrerflucht als Straftat gilt, wenn sich nach einem Unfall vom Ort entfernt wird und in keiner Weise die Polizei verständigt wird.

Dadurch können hohe Strafen entstehen, womit einige Menschen nicht rechnen. So ergeben sich Geldstrafen in einer immensen Höhe, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen.

Meist wenn es zum Führerscheinentzug bei Straftaten kommt, wird der Fall im gerichtlichen Strafverfahren weiter verfolgt.

Wie sind die Verjährungsfristen bei Straftaten?

Die Verjährung von Straftaten sind im § 78 des Strafgesetzbuches (StGB) genau erläutert. Danach gelten diese Fristen:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  • dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  • zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  • zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  • fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  • drei Jahre bei den übrigen Taten.

Mehr zu den Verjährungsfristen erfahren Sie in diesem Video:

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Wann verjähren Straftaten? Die Antwort gibt es im Video.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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10 Kommentare

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  1. Coronaregeln
    Am 11. Januar 2021 um 17:04

    Rausgehen auf die Straße ohne die Polizei vom eigenen “triftigen Grund” zu überzeugen. die Tante umarmen, mit der man nicht zusammenwohnt. Nebenher steht ihr Lebensgefährte, der an einer anderen Meldeadresse wohnt. Die Polizei sieht das. Die Leute stehen zwar alle abgesehen von je immer zwei mehr als 1,5m getrennt, aber sie reden miteinander, kennen sich also und sind dennoch auf der Straße… erwähnen auch untereinander, dass sie UM MITEINANDER ZU SPRECHEN auf die Straße gehen (weil sie nicht alles am Telefon besprechen können oder wollen und drinnen ja keine erlaubte Option ist, einer der drei ist eh ein wenig erkältet und daher weicht man an die frische Luft aus).
    Hmmmm…

    ein Junge trinkt aus einer WODKA Flasche eine klare Flüssigkeit. Sie scheint nicht zu riechen – doch um sie zu riechen, müsste die Polizei ja dichter herangehen und die Aerosole des Jungen einatmen. Darf man ihm ein Bußgeld ausstellen? Wer muss beweisen, welche Flüssigkeit in der praktischen Glasflasche mit Schraubverschluss wirklich ist?

    Irgendwer läuft mit einer Kerze auf der Straße herum. Ist das verboten?

    In ein Haus gehen im Abstand von 5 Minuten mehr Menschen als herauskommen und mehr als lt. Melderegister als Bewohner des Anwesens bekannt sind. Gebietet sich nun eine Razzia, um ggf. Infektionsherde zu vermeiden?
    Was, wenn nebenbei gleich ein paar Wohnungslose oder Leute unklarer Aufenthaltsgenehmigung bei den angemeldeten Mietparteien “unteschlupf findend” entdeckt werden? Darf ggf. wenigstens die ausgerückte geprügelte Ex-Freundin mit ihrem Kind bei ihrer Freundin und deren Mitbewohnern verbleiben – auch wenn dann mehr als zwei Leute verschiedener Haushalte beisammen sind – oder muss alles unter Bußgeldzahlung aufgelöst und die Freundin zur Meldeadresse beim Ex oder wahlweise in ein “amtlich anerkanntes Frauenhaus” gehen?

    Im Internet habe ich ein paar Männer kennengelernt – in welchem zeitlichen Abstand darf ich mich mit denen draußen treffen oder gar eine Wohnung aufsuchen, um keine Coronavorschriften zu brechen?
    Muss ich dazu zuerst meinen fünften Haushaltsangehörigen auf die Straße schicken, damit ich meinen neuen Lover für ein Schäferstündchen einladen kann? Muss ich beim Sex 1,5m Abstand einhalten und eine Maske aufsetzen, da ich den Mann ja nur flüchtig kenne?

    Frau P. ist obdachlos. wo kann sie erlaubterweise ihr Bierchen trinken dieser Tage, ohne ein Bußgeld zu riskieren?

    Ist es eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, das Handy wegzuwerfen und weiter zur Arbeit zu fahren wie bisher, wenn einem die nervige Coronawarnapp zum 5. Mal irgendwie quiek man sei ggf. gefährdet?

    Herr M. sammelt Flaschen. Gilt das als wichtiger Grund, weiter als 15km von seiner Wohnstätte oder Notunterkunft unterwegs zu sein, wenn in seiner Nähe einfach nichts zu finden ist? Darf man denn überhaupt andere als Wasser- oder Brauseflaschen momentan neben die Mülleimer draußen stellen, wo doch der Konsum von Alkohol draußen verboten ist?
    Gilt dann auch als wichtiger Grund, das Haus zu verlassen, wenn man beim Spazieren seine zu Haus ausgeleerten Bierflaschen auf den Straßen für etwaige Sammler*innen verteilen möchte?

    Darf man seine Kneipe oder sein Restaurant für die ehrenamtliche Renovierung durch nicht angestellte Leute wie z.B. Stammkunden öffnen, die dann halt putzen, malern, werkeln und dafür als erfrischung immer mal “maskenpause” machen und ein Bierchen oder Säftchen trinken und zur Stärkung ggf. auch mal ne (vegane) Bratwurst kriegen? Müssen die die Bratwurst mit nach Haus nehmen oder dürfen sie die auch vor Ort und Stelle verzehren, um bei Kräften zu bleiben?

    Darf man als Schüler seinen Online-Nachhilfelehrer zu Haus aufsuchen und dazu seinen eigenen Vater aus Sicherheitsgründen mitnehmen (man weiß ja nie – Gelegenheit für Übergriffe gibts ja immer! Und wer weiß, womit wer alles im Internet lockt!) wenn der Unterricht ständig ausfällt, weil einfach kein vernünftiger ZOOM-Kontakt zustande kommt?
    Wenn nein, kriegt man dann nur einen Bußgeldzettel hinterher oder wird man auch aktiv aus der Wohnung des Lehrers entfernt?

    Wie ist das, wenn man dieser Tage nach erfolgreichem cruisen oder baggern im Busch beim Dreier erwischt wird? Drei Leute, drei Haushalte?
    Wie hoch ist das Bußgeld und wird dann gewartet, bis man “fertig” ist, oder auch (handgreiflich?) die Situation unterbrochen? Ist es mildernd, wenn alle eine FFP-2-Maske dabei aufhaben?

  2. Fahrrad-Handy-Knast-Abenteuer dank eines ausbremsenden Polizisten
    Am 11. Januar 2021 um 16:37

    Ich wurde mal auf meinem Rad von einem Fremden bedrängt, rechts ranzufahren. Er drängte sich mit seinem Rad von rechts neben mein Rad und ich konnte trotz einhändiger Fahrt bedrohlich nahen LKW-Überholvorgängen standhalten.
    Ich beschleunigte, um selber wieder möglichst weit rechts fahren zu können und weder Radfahrer noch Autos im stetigen Fluss aufzuhalten. Dann bremste der ominöse Radfahrer mich aber von links aus. Ich hatte mittlerweile beide Hände am Lenker, einen in der Hand befindlichen Gegenstand inzwischen in meine Jacke gesteckt, so dass ich selber gerade noch so bremsen konnte, nachdem der Typ, der mich erst so unverständlich angemeckert hatte, nun auch noch vor mein Rad geschossen war.
    Er verlangte von mir Geld, weil ich auf meinem Rad seiner Ansicht nach telefoniert hätte. Ja, ich hatte ein kleines Handy in der Hand gehabt, aber angesichts der gefährlichen Drängelei mit Aufforderung, trotz Rechtsüberholversuch des Unbekannten selber rechts ranzufahren, eingesteckt.
    Ich bedankte mich für seine Sorge um meine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer, der Typ sagte aber, das sei ihm alles völlig egal, er habe mich lediglich gestoppt, “weil er mich belangen könne”.
    Ich hatte eigentlich nur Angst, dass die Waffe an seinem Gürtel echt sein könne und der die auch ggf. gegen mich richten könne, sonst wäre ich kopfschüttelnd über diesen Vorfall einfach weitergefahren.
    Er trug so eine gelbe Warnweste mit der Aufschrift POLIZEI. Sowas hatte ich noch nie gesehen und ich zog erstmal arg seine Zuständigkeit in Zweifel, behielt bei meinen verhaltenen Auskünften aber meine Contenance und versuchte auch über andere Themen mit ihm zu sprechen, wo ich schonmal aufgehalten war und kein Interesse hatte, hier für dieses mich und andere gefährdende Ausbremsmanöver auch noch Geld zu bezahlen. Daraufhin warf er mir vor “Reichsbürger” zu sein, obwohl das meiner anarchischen Grundgesinnung folgend eine noch schlimmere Forderung ist, antike überholte Reichsgesetze wieder aufleben zu lassen, als es “nur” mit der heutigen Herrschaftsausübungssituation zu tun zu haben.
    Jedenfalls hab ich dann ein Knöllchen gegen Vorlage der mir abgenötigten Anschrift bekommen.
    Und weil alle Einsprüche keinen Erfolg hatten, musste ich paar Jahre später für zwei Tage in Erzwingungshaft – das passte jedoch perfekt zu meinen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten und ich fand das auch ganz interessant, ich nahm die “Einladung” freiwillig an, da ich nicht irgendwann spontan “weggefangen” werden wollte und fuhr eigenständig und voller Neugier zum Knast. Es waren ja nur zwei Tage und so eine Knaststudie und Selbsterfahrung macht man ja auch nicht alle Tage. Immerhin hat mir keiner körperliche Gewalt angetan und neben den standardisierten Erniedrigungen, wie sich nackt zum Einchecken auszuziehen, waren die Leute zu mir recht entspannt und höflich. Ich zeigte mit meiner Annahme des “Knastangebots” anstelle einer Zahlung, dass ich dadurch nicht erziehbar war. Auch wenn die Forderung 25 EUR zu blechen, auch danach fortbestand! Ich bot danach wie schon davor mehrfach wiederholt friedfertig an, gemeinnützige Arbeit zu machen (z.B. in einer der immer mal wieder vom Schließen bedrohten Jugend-Verkehrsschulen). Das wurde aber kategorisch ausgeschlossen – obwohl das wesentlich sinnvoller und für eine Hartz-IV-Betroffene auch besser ableistbar gewesen wäre als sich ständig an sich selber höher mahnende Geldbeträge und Mahnungen für Mahnungen zu erlassen, die nur Verwaltungsaufwand bedeuten.
    Ich hätte einem besorgten Mitmenschen, wenn der radelnde und mich bewusst ausbremsende Mann denn so einer gewesen wäre, vor Schreck spontan sogar eine Freisprechanlage abgekauft, die ich für mein altes Handy noch nicht hatte, obwohl ich sehr sicher mein Radfahren und andere ein- oder freihändige Aktivitäten kombinieren konnte (dazu gehört auch Nase schnauben, Fliegen aus dem Auge puhlen oder einen Apfel essen), wenn er nicht versucht hätte, autoritär seine Macht über mich auszuspielen. So aber war das für mich ein umfänglicher “Testauftrag”.
    Das Verfahren wurde dann nach einem zweiten Versuch, mich nochmal mit deutlich längerer Erzwingungshaft zu nötigen, 25 EUR “Buße” zu blechen, eingestellt. Vielleicht auch, weil ich damit eine gewisse Öffentlichkeit erreichte. Ich weiß es nicht – es hieß dass es schon so lange her sei.
    Ich glaube irgendwelche Vollstreckerkosten sind noch offen, aber so ganz blicke ich da nicht durch. Erziehung kann jedenfalls sehr mühsam sein, wenn man nicht auf das Wohlwollen und die vorhandene Umsicht und Vorsicht der Menschen setzt. Formalvorschriften verlieren ihren Sinn, wenn sie lediglich der Formalhaftigkeit und aus Erziehungs-Repressionsgründen eingesetzt werden.
    Wir könn(t)en auch anders miteinander leben und rücksichtsvoll miteinander umgehen. Ich bin sehr vorsichtig davor und danach gefahren – vor allem, wenn mein Kind auf dem Gepäckträger mitfuhr, ich den Einkauf am Lenker transportierte und mich dann noch jemand neben mir oder per Telefon ansprach – natürlich fuhr ich unter solch multipler Beanspruchung dann vorzugsweise auf dem Bürgersteig in einem Tempo, bei dem mich etwaige Fußgänger locker überholen konnten – schließlich war mein Licht ja auch nicht immer einsatzbereit und so musste ich auch schonmal auf dem Gehweg Schutz suchen und die Handytaschenlampe anstellen (in Berlin kaum, da gibt es ja helle Straßenlaternen), um bequem und sicher nach Haus zu kommen ;-)))) Radwege sind vielerorts ja immer noch nicht vorhanden.
    Heute würde ich das genauso machen – außer ggf. zusätzlich eine Maske aufsetzen.

  3. Strafe und Verjährungsfristen wegen Trunkenheit beim Fahren
    Am 10. Dezember 2020 um 18:25

    Guten Tag,
    mir wurde eine Strafe i.d.H.v 150 Tagessätze verhängt, wegen Trunkenheit im Verkehr. Ich wollte meine Einbürgerung beantragen, die mit 90+ Tagessätze nicht möglich ist. Gibt es eine Ausnahme für die Verkehrdelikten oder muss ich die Einbürgerung vergessen? Wie Lange bleiben die Verkehrdelikten in meinem Führungszeugnis dran im Zentralregister?
    Vielen vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ein bereunde Persönlichkeit aus BW

  4. Erbe
    Am 28. November 2020 um 15:36

    Ich wurde früh um acht Uhr mit einem Rest Alkohol von 0,4 Promille, nach einem Unfall getestet, mit welcher Strafe muss ich rechnen ? Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 10:14

      Hallo Erbe,
      welche Sanktionen Ihnen für Alkohol am Steuer drohen können, verrät dieser Ratgeber.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Gabor
    Am 21. Mai 2020 um 12:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meinem Sohn wurde Fahrerflucht vorgeworfen. Er hätte ein fremdes Auto gestreift. Am fremden Auto ist eine Beule und Abschürfungen, am eigenen Auto ebenfalls Abschürfungen die schon früher existierten.Es wurde ein Schaden von 1000€ bei meiner Versicherung vom Gegner gemeldet worden. Das Gericht lies die Fahrerflucht fallen, da die Abschürfungen nicht mit Sicherheit vom eigenen Auto stammen. Ein Gutachten wurde nicht angefertigt. Es erfolgte lediglich eine Verurteilung wegen einer unangebrachten Fahrweise… .

    Kann ich den anderen wegen Versicherungsbetrug anzeigen? War das Versicherungsbetrug?

  6. Müller
    Am 5. März 2020 um 10:12

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe nach einen Verkehrsunfall.Mit einen Linenbus.Der mir den Spiegel abgefahren hatte.
    Da nach war ich wohl unter einen Schock.
    Und bin wohl vor einen Betonpoller gefahren.
    Ich habe das nicht gemerkt.
    Und bin weggefahren.
    Jetzt wird mir Fahrerflucht vorgeworfen.
    Was passiert jetzt,mit was muss ich rechnen?

  7. alberto
    Am 2. Oktober 2019 um 16:42

    Sie haben eine Geldstrafe von 3000 Euro für Diebstahl verhängt, zahlen jeden Monat 200 Euro, ich habe meinen Job verloren, jetzt kehre ich nach Italien zurück, die Polizei sucht mich in Italien oder in Europa, um diese Schulden zu begleichen, oder ich kann nicht nach Deutschland zurückkehren.

  8. rafko
    Am 6. August 2019 um 17:24

    SChei……drei Jahre brauchts für ne` Straftat. ich wurde April diesen Jahres “stop & checked”, war auf´m Schnelltest positiv in Narkotika,
    die haben eine Blutprobe genommen, und bis heute hab nur die Anzeige der Behörden bekommen.
    Warum dauert das so lange Zeit. es ist schon Aug..?!
    Jemand ne`Idee dazu? Bin ich jetzt ein Verbrecher oder sowas?
    Sobald was kommt nehme ich mir einen Advokaten.
    Vielleicht kann ja so eine Sache auf das Nivau einer Ordnungswidrigkeit reduzieren.
    Wer weiß was dazu?bye, Raffko

  9. Adis
    Am 25. Februar 2019 um 14:18

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe 5 Punkte zu den ersten beiden Fahrern, die ich im April 2017 bekam, und zu den anderen drei, die mich später interessierten, als ich die ersten beiden bekam, die ich 2017 bekam.

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