Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge kam es im Jahr 2016 zu knapp 2,6 Millionen polizeilich erfassten Unfällen im deutschen Straßenverkehr. Insgesamt 3.214 Menschen kamen dabei ums Leben. Obwohl diese Zahl um 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken ist und es sich dabei um den niedrigsten Stand seit 60 Jahren handelt, ist es trotzdem jedes Mal schrecklich, wenn ein tödlicher Unfall geschieht.

Nachdem die Schuldfrage geklärt und der Verursacher ermittelt werden konnte, stellt sich automatisch die Frage, welche Strafe diesen nun erwartet. Handelte es sich möglicherweise sogar um fahrlässige Tötung? Wann dies der Fall ist, welche Ahndungen ein tödlicher Verkehrsunfall mit sich bringen und wie er vermieden werden kann, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt: Tödlicher Unfall: Wann handelt es sich um fahrlässige Tötung?
Wann liegt eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr vor?
Um nachzuweisen, ob ein tödlicher Unfall aus Fahrlässigkeit heraus begangen wurde, muss zunächst geklärt werden, ob dieser hätte verhindert werden können, wenn der betroffene Fahrer ein höheres Maß an Sorgfalt an den Tag gelegt hätte. Konzentriert er sich beispielsweise nicht ausreichend auf den Verkehr, sondern lässt sich durch einen Streit mit seinem Beifahrer ablenken, kann dies einen Verkehrsunfall mit Todesfolge provozieren.
Sollte er in diesem Zuge mit dem Auto eine Frau oder einen Mann überfahren haben, kann es sich um eine fahrlässige Tötung handeln. Die Strafe, welche in diesem Fall auf ihn zukommt, ist in § 222 des Strafgesetzbuchs (StGB) definiert:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Für die Polizei spielt es bei dieser Untersuchung vor allem eine Rolle, ob ein tödlicher Autounfall durch ein anderes Verhalten hätte verhindert werden können. Wäre der betroffene Fahrer aufmerksamer gewesen oder langsamer gefahren, hätte kein tödlicher Unfall stattgefunden?
Wie können Verkehrsunfälle mit Todesfolge vermieden werden?
Fußgänger und Fahrradfahrer zählen zu den schwächsten Teilnehmern im Verkehr. Werden sie z. B. bei einem Abbiegemanöver von einem Autofahrer übersehen, weil sie sich im sogenannten „toten Winkel“ des Fahrzeugs befanden, kann daraus schnell ein tödlicher Fußgänger- oder Fahrradunfall resultieren. Doch auch tödliche Lkw-Unfälle kommen häufiger vor.

Aufgrund der Größe und des Gewichts der Giganten können Fahrer oft nicht mehr rechtzeitig reagieren, nachdem sie ein kleineres Kfz übersehen haben. Ein tödlicher Unfall mit einem Lkw kann dann die Konsequenz sein. Folgende Punkte sollten Sie beachten, damit ein tödlicher Verkehrsunfall erst gar nicht geschieht:
- Tragen Sie als Radfahrer einen Helm, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern.
- Achten Sie sowohl als Kraftfahrer als auch als Fahrradfahrer auf eine vorausschauende und sichere Fahrweise, um nicht versehentlich einen Fußgänger anzufahren.
- Verlassen Sie sich als Autofahrer nicht ausschließlich auf Seiten- und Rückspiegel. Durch einen Schulterblick können Sie dafür sorgen, dass ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer vermieden wird.
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