Wenn es bei einem Verkehrsunfall kracht, sitzt der Schock bei den Betroffenen tief. Und manchmal ist die Wut auf den vermeintlich schuldigen Unfallgegner besonders groß. Dieses menschliche Verhalten ist zwar verständlich, hilft in einer solchen Situation jedoch nicht weiter. Was die Unfallbeteiligten stattdessen brauchen, ist ein kühler Kopf und ein ruhiges Vorgehen.

Dieser Ratgeber erklärt den Sinn und Zweck eines Unfallprotokolls und erläutert, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Unfallbericht schreiben. Sie erfahren, wie Sie den Unfallbericht der Polizei anfordern und was allgemein bei Unfällen zu berücksichtigen ist. Sie suchen Unfallbericht-Beispiele? Wir stellen Ihnen hier ein Unfallformular zum Download zur Verfügung.
Download: Unfallbericht schreiben mit unserem Muster
Sie können sich unser Muster gern zum eigenen Gebrauch herunterladen. Wenn Sie es in zweifacher Ausführung ausdrucken und in Ihrem Handschuhfach aufbewahren, sind Sie für den Notfall gut gerüstet.
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- Zum Ausdrucken und Mitnehmen
Hier können Sie sich die Unfallbericht-Vorlage kostenlos herunterladen:
Inhalt: Der Unfallbericht zur Beweissicherung beim Verkehrsunfall
- 1 Der Unfallbericht für KFZ und sein Nutzen
- 2 Unfallbericht schreiben
- 2.1 Die 5 W-Fragen beim Unfallbericht
- 2.2 Fotos und Skizzen als Ergänzung zum Unfallbericht
- 2.3 Der Unfallbericht ist geschrieben – Wie geht es weiter?
- 2.4 Unfall im Ausland – Der europäische Unfallbericht ist mehrsprachig verfügbar
- 2.5 Unfallbericht von der Polizei anfertigen lassen
- 2.6 Unfallbericht von der Polizei anfordern
- 2.7 Richtiges Verhalten bei einem Unfall
- 2.8 Richtiges Verhalten nach einem Unfall
- 3 Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zum Unfallbericht
Der Unfallbericht für KFZ und sein Nutzen
Nachdem Sie Ihren Wagen sicher zum Stehen gebracht, sich einen Überblick verschafft und die Unfallstelle abgesichert haben, ist im Falle eines Personenschadens Erste Hilfe zu leisten. Außerdem sollte in bestimmten Fällen die Polizei verständigt werden. Zu guter Letzt ist für die Versicherung ein Unfallprotokoll anzufertigen.

Wenn der Unfallbericht geschrieben wird, sollten sich die Unfallbeteiligten auf sachlicher Ebene verständigen und sich dabei bewusst machen, dass es hier nur um die Darstellung des Sachverhalts geht und noch nicht um die Schuldfrage.
Bei einem Schaden am Fahrzeug muss eine Schadensmeldung an die Versicherungen der Betroffenen geschickt werden. Die Versicherung ermittelt anhand des Unfallberichts, ob sie für den Schaden aufkommt oder nicht. Denn sie begleicht nicht in jedem Fall die finanziellen Folgen eines Unfalls. Der Verkehrsunfallbericht dient auch als Beweismittel, um die rechtlichen Ansprüche des Unfallopfers zu berechnen.
- So erstattet die Haftpflichtversicherung nur Schäden, die der Versicherte an einem anderen Fahrzeug schuldhaft verursacht hat. Reparaturkosten, die der Unfallbeteiligte selbst verschuldet hat, übernimmt sie jedoch nicht.
- Die Vollkaskoversicherung hingegen erstattet Reparaturen am Wagen des Versicherten nur dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht dafür aufkommt.
Unfallbericht schreiben
Schuldzuweisungen gehören nicht in den Unfallbericht. Dieser soll nur die Situation, also die Tatsachen zum Unfallgeschehen wiedergeben. Die Frage der Schuld wird im Nachhinein geklärt. Unterschreiben Sie daher auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis!
Doch wie schreibt man ein Unfallbericht? Im Internet finden Sie zahlreiche Muster für einen KFZ-Unfallbericht. Auf den Seiten der Versicherungen können Sie ein einheitliches Europäisches Unfallprotokoll herunterladen und als Ausdruck
Die Unfallgegner sollten immer zwei identische Unfallprotokolle schreiben. So ist sichergestellt, dass jeder Unfallbeteiligte ein Unfallprotokoll erhält.
Grundsätzlich sollten die Protokolle von beiden Parteien unterschrieben werden. Sie sollten das Protokoll jedoch nur unterschreiben, wenn Sie mit der Unfallschilderung einverstanden sind.
Wenn Sie der Schilderung hingegen nicht zustimmen oder der Unfallbericht Schuldzuweisungen bzw. unklare Formulierungen enthält, können und sollten Sie die Unterschrift verweigern.
Die 5 W-Fragen beim Unfallbericht
Das Unfallprotokoll sollte die fünf W-Fragen klar, eindeutig und wahrheitsgemäß beantworten:
An erster Stelle stehen die Personaldaten der Unfallbeteiligten, einschließlich der genauen Kontaktdaten. Wenn Sie den Unfallbericht schreiben, lassen Sie sich zum Abgleich den Personalausweis des Unfallgegners zeigen.
Auch die Personaldaten von möglichen Zeugen sollten unbedingt notiert werden. Deren Aussagen können den Unfallhergang untermauern und der Versicherung weitere Informationen liefern.
Vor Gericht stellen Zeugenaussagen wichtige Beweismittel dar, die Unklarheiten zum Tathergang beseitigen können.
Was?
Sämtliche Informationen zu den beteiligten Fahrzeugen sind in den Unfallbericht aufzunehmen. Neben dem Kfz-Kennzeichen gehören hierzu die Art des Fahrzeugs (Marke, Typ und Land der Zulassung) sowie die Versicherungsdaten.
Wann und wo?
Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Unfalls sowie den Ort mit Straßenangabe und Postleitzahl. Der Unfallort sollte so detailliert und genau wie möglich beschrieben werden. Schildern Sie auch die Verkehrs- und Witterungsverhältnisse vor Ort. Um den Unfallort für die Versicherung so anschaulich wie möglich darzustellen, empfehlen sich außerdem Skizzen und Fotos.
Dieser Punkt des Unfallberichts wird von den Beteiligten oft unterschiedlich betrachtet, sodass es hier zu Streitigkeiten kommen kann.
Machen Sie sich an dieser Stelle bewusst, dass es an dieser Stelle noch nicht um eine Schuldzuweisung geht, sondern um eine Dokumentation des Sachverhalts.
Folgende Aspekte gehören in das Protokoll:
- Aus welcher Richtung kamen die Fahrzeuge jeweils?
- Mit welcher Geschwindigkeit fuhren die Beteiligten?
- Was genau taten die beteiligten Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls?
(z. B. parken, anhalten, in einem Kreisverkehr einfahren oder herausfahren, überholen, bremsen, nach links oder rechts abbiegen) - An welchem Punkt kam es zum Unfall?
- Wo befinden sich die Aufprallstellen an den Fahrzeugen?
Fotos und Skizzen als Ergänzung zum Unfallbericht
- Gesamtaufnahmen jeweils aus der Richtung der beteiligten Fahrzeuge
(Bremsspuren und vermessbare Punkte wie Laternen sollten möglichst mitfotografiert werden.) - Detailaufnahmen von den Beschädigungen am Fahrzeug
Der Unfallbericht ist geschrieben – Wie geht es weiter?
Es ist grundsätzlich ratsam, dass Sie einen Unfall immer auch der eigenen Versicherung melden, und zwar unabhängig davon, ob Sie den Unfall (mit)verschuldet haben oder ob Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind.
Möglicherweise wird der Unfallgegner Ansprüche gegen Sie geltend machen. Wenn dann ein Gutachter in seiner Unfallanalyse zu dem Ergebnis kommt, dass Sie eine Teilschuld tragen, könnte die Frist für die Schadensmeldung bereits abgelaufen sein. Dann könnte sich die Versicherung weigern, die Forderung in voller Höhe zu übernehmen, sodass Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Begründet wird dies z. B. damit, dass die Versicherung aufgrund der verstrichenen Zeit keine Gelegenheit hatte, den Unfallschaden begutachten zu lassen.
Für die Schadensmeldung senden Sie das Unfallprotokoll an Ihre Versicherung, welche die Schadensmeldung prüft und die Schadensregulierung in die Wege leitet.
Wenn Sie Schadensersatzforderungen und andere Ansprüche gegen den anderen Unfallbeteiligten geltend machen können, sollten Sie den Unfall auch der gegnerischen Versicherung melden. Hier gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen. Sofern der Unfallgegner Ihren Schaden verschuldet hat, kommt seine Haftpflichtversicherung hierfür auf.
Unfall im Ausland – Der europäische Unfallbericht ist mehrsprachig verfügbar
Herausgeber des europäischen Unfallberichts ist der Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europa, die Insurance Europe. Dieses Unfallbericht-Formular ist standardisiert.
Dieser Vordruck für den EU-Unfallbericht liegt inzwischen in den folgenden elf Sprachen vor: Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Niederländisch, Tschechisch, Polnisch, Ungarisch, Türkisch und Russisch. Weitere Sprachen sind in Vorbereitung.
Die Formulare sind zwar in der jeweiligen Sprache abgefasst, jedoch in Inhalt und Aufbau identisch. Die Fragen haben jeweils dieselbe Nummer und denselben Inhalt. So können Sie das Unfallgeschehen auch dann korrekt wiedergeben, wenn sie die Sprache des Unfallgegners nicht verstehen. Sollte es zu einem Unfall kommen, füllen Sie am Unfallort den europäischen Unfallbericht in Deutsch aus und Ihr Unfallgegner in seiner jeweiligen Muttersprache.
Sie können das europäische Unfallprotokoll bei Ihrer Versicherung bestellen und erhalten diesen dann mit einem Durchschlagpapier zugesandt. Außerdem bietet das Internet verschiedene Download- und Bestellmöglichkeiten für das europäische Unfallformular. Auch Ausfüllanleitungen und Übersetzungsbroschüren werden im Internet angeboten und können oft kostenfrei bezogen werden.
Unfallbericht von der Polizei anfertigen lassen
Nicht nur bei Streitigkeiten zum Unfallhergang sollte die 110 (oder der Euro-Notruf 112) gewählt werden. Auch in den folgenden Fällen sollten Sie unmittelbar nach dem Unfall die Polizei rufen:
- bei Verletzten oder einem hohen Sachschaden
- wenn der Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
- wenn sich der andere Unfallbeteiligte unerlaubt vom Unfallort entfernt
- oder wenn der Gegner mit einem Fahrzeug unterwegs ist, dass kein EU-Kennzeichen hat und der Versicherungsnachweis nicht erbracht werden kann
Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihnen auf jeden Fall das entsprechende Aktenzeichen mitgeteilt, welches Sie an Ihre Versicherung weitergeben sollten. Diese verlangt für die Schadensregulierung oft den Unfallbericht der Polizei, weil dieser den Sachverhalt neutraler und objektiver wiedergibt als die Unfallbeteiligten. Sollte Ihnen der Unfallbericht der Polizei nicht vorliegen, kann die Versicherung diesen mithilfe des Aktenzeichens selbst anfordern.
Unfallbericht von der Polizei anfordern
Sie als Unfallbeteiligter haben jedoch auch die Möglichkeit, den polizeilichen Unfallbericht anzufordern, indem Sie Akteneinsicht beantragen. Falls es hierbei zu Schwierigkeiten kommt, sollten Sie zeitnah einen Rechtsanwalt einschalten, der an Ihrer Stelle Akteneinsicht beantragen kann.
Richtiges Verhalten bei einem Unfall
Zuerst ist es wichtig, den eigenen Wagen sicher zum Stehen zu bringen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Geschehen am Unfallort und achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit. Bei einem Unfall auf der Autobahn suchen Sie am besten Schutz hinter der Leitplanke am Seitenrand.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, am Unfallort zu warten, bis die Polizei oder andere Unfallbeteiligte Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Haftpflichtversicherung, gegebenenfalls Vorzeigen des Führerscheins) aufnehmen können. Fahrerflucht ist nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Je nach Schwere des Unfalls und der jeweiligen Situation sind folgende Schritte durchzuführen:
- Ruhe bewahren und höflich bleiben
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen, Unfallstelle absichern
- Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten
- Polizei verständigen
- Kontaktdaten von Unfallzeugen notieren
- Unfallbericht ausfüllen
- Unfallort und Schäden an den beteiligten Fahrzeugen fotografieren
Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Für eine zügige und reibungslose Schadensregulierung ist es wichtig, auch nach dem Unfall einige Dinge zu beachten. Die im Folgenden aufgezählten Punkte helfen Ihnen dabei, unnötige Scherereien bei der Schadensabwicklung zu vermeiden.
Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zum Unfallbericht
- Unfall umgehend der eigenen Kfz-Versicherung melden, auch wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt.
- Unterschreiben Sie unverständliche Unfallberichte nicht oder erst nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt.
- Unterschreiben Sie keine pauschale Abtretungserklärung und kein Schuldanerkenntnis!
- Wenn Sie Schadensersatz geltend machen können, zeigen Sie diese umgehend der gegnerischen Haftpflichtversicherung an.
- Informieren Sie den Sachbearbeiter Ihrer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, sofern Sie eine abgeschlossen haben.
- Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
- Wenn Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung anbietet, die gesamte Unfallabwicklung zu übernehmen, ist Vorsicht angeraten. Hier besteht das Risiko, dass unabhängige Berater wie Rechtsanwälte und Sachverständige umgangen werden. Sie laufen dann Gefahr, nicht den vollen Schadensersatz zu erhalten.
- Bei einem Unfall im Ausland kann es sinnvoll sein, die Kaskoversicherung zu kontaktieren. In diesen Fällen kostet die Schadensregulierung meist sehr viel Zeit.
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