In Deutschland regeln diverse Verkehrszeichen, Ampeln oder die Regel „Rechts vor Links“, wer wem an Kreuzungen oder Einmündungen in eine Straße die Vorfahrt gewähren muss. Ohne diese Vorschriften würde mit großer Wahrscheinlichkeit Chaos auf den Straßen herrschen, da jeder Autofahrer zuerst fahren wollen würde. Doch trotz Vorhandensein dieser Vorfahrtsregeln setzen sich immer wieder Fahrer darüber hinweg und bestimmen kurzerhand selbst, wann sie eine Kreuzung passieren.

Dass sich daraus eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer ergibt, da das Unfallrisiko um ein Vielfaches ansteigt, bedenken dabei wohl die wenigsten. Haben Sie als Autofahrer beispielsweise einem anderen die Vorfahrt genommen und einen Unfall verursacht, müssen Sie entsprechend mit Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Wie hoch das Bußgeld bei einer Vorfahrtsmissachtung mit Unfall ausfällt und welche Strafen außerdem in diesem Fall auf Verkehrssünder zukommen können, lesen Sie im Ratgeber.
Inhalt: Vorfahrt genommen und einen Unfall herbeigeführt: Welche Strafe droht?
Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Unfall, wenn die Vorfahrt missachtet wurde?
Ein Vorfahrtsverstoß mit Unfall ist kein Kavaliersdelikt. Wenn Sie einem anderen Fahrer die Vorfahrt genommen und einen Unfall herbeigeführt haben, richten sich die jeweiligen Sanktionen in der Regel danach, gegen welche Vorfahrtsregel Sie verstoßen haben. In Bezug auf das Bußgeld bei einem Vorfahrtsunfall spielt es außerdem eine Rolle, welche Folgen die Kollision hatte.
- Sie haben ein Stoppschild überfahren, daher die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verschuldet. Das Bußgeld beträgt bei einer Sachbeschädigung 85 Euro. Zusätzlich kommt ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
- Sie haben einem anderen Fahrer die Vorfahrt genommen und einen Unfall herbeigeführt. Es kam zu einer Sachbeschädigung. Hier drohen Ihnen ein Bußgeld von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
- Kam es zu einem Unfall, weil die Vorfahrt genommen wurde und sich das Ganze an einer roten Ampel abspielte, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde lang auf Rot stand.
Vorfahrtsverstoß mit Unfall: Sind weitere Strafen möglich?
Sie haben die Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Unfall verursacht? Trug sich das Ganze an einer Ampel zu, die bereits länger als eine Sekunde rot war, erhöht sich das Bußgeld auf 360 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Das ist jedoch noch nicht alles.

Wird die Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge als Straftat gewertet, da es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam, sind gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist denkbar.
Ähnlich verhält es sich, wenn Sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall mit Personenschaden verschuldet haben. Sobald es sich nicht mehr nur um eine Sachbeschädigung handelt, sondern Personen verletzt wurden, finden normalerweise ebenfalls die in § 315c StGB definierten Strafen Anwendung.
Schreibe einen Kommentar